Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Frau Nagelschmidt verweist auf die Vorlage.

 

Frau Ehrenberg teilt mit, dass die Schulkonferenz der Bodelschwinghschule der Umwandlung zur Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2007/08 zugestimmt habe.

 

Frau Ehrenberg verliest folgenden Vermerk:

 

„Es haben am 20.03.07 im Zusammenhang mit der Umwandlung der Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule ein Ortstermin im Bürgerhof Schotthock und ein Ortstermin im gemeinsamen Gebäude Bodelschwinghschule/Fürstenbergrealschule stattgefunden.

 

Am Ortstermin im Bürgerhof Schotthock, bei dem die vorübergehende Unterbringung einer offenen Ganztagsgrundschule im Bürgerhof erörtert wurde, haben der kommissarische Schulleiter der Bodelschwinghschule, Herr Kindervater, der Schulpflegschaftsvorsitzende, Herr Gausmann, Frau Tischler, Lehrerin der Bodelschwinghschule und Mitglied des Eilausschusses, Herr Grimberg, Vorsitzender des Betreibervereins Bürgerhof Schotthock, Herr Grottke, stv. Vorsitzender des Betreibervereins und Vorsitzender des Fördervereins, und Herr Reeker, Schulverwaltung, teilgenommen.

 

Man war übereinstimmend der Meinung, dass eine offene Ganztagsgrundschule bis zum Abschluss einer Baumaßnahme an der Bodelschwinghschule übergangsweise für das Schuljahr 2007/08 im Bürgerhof Schotthock untergebracht werden kann. Die Räume reichen aufgrund der Größe aber nicht für zwei volle Gruppen (50 Kinder) aus. 25 – 30 Kinder (derzeit liegen 26 Meldungen vor), könnten aber im Schuljahr 2007/08 im Ganztag betreut werden.

 

Der Ortstermin im gemeinsamen Gebäude Bodelschwinghschule / Fürstenbergschule diente der Klärung, ob ein Umbau im Gebäude möglich ist oder ein Anbau oder Neubau auf einer Freifläche notwendig wird. An diesem Gespräch nahmen die Schulleiterin der Fürstenbergrealschule, Frau Probst, der kommissarische Schulleiter der Bodelschwinghschule, Herr Kindervater, der stellvertretende Schulleiter der Fürstenbergschule, Herr Barduhn, der Klassenpflegschaftsvorsitzende der Bodelschwinghschule, Herr Gausmann, Herr Grimberg, Gebäudewirtschaft, und Herr Reeker, Schulverwaltung, teil.

 

Es wurde festgestellt, dass ein Umbau im Raumbestand der Bodelschwinghschule oder Fürstenbergschule aufgrund der beengten Raumverhältnisse nicht möglich ist. Bei einem Umbau entfällt zudem der Bestandsschutz und es muss u. a. ein zusätzliches Treppenhaus errichtet werden.

 

Aus Sicht aller Beteiligten kann das Raumprogramm am besten durch einen Neubau auf einer nicht genutzten Freifläche zwischen Bodelschwinghschule und Fürstenbergschule verwirklicht werden. Die Baukosten hierfür übersteigen aber deutlich die Fördermittel des Landes.

 

Lt. Auskunft der Gebäudewirtschaft liegen die Baukosten bei ca. 1.700 € je Brutto-Quadratmeter. Bei einer Fläche von 300 – 400 qm für zwei große Mehrzweckräume, zwei kleine Räume, einen Speiseraum und eine Küche liegen die Baukosten bei 510.000 € - 680.000 € plus 70.000 Einrichtung, somit bei 580.000 € - 750.000 €. Hinzu kommen für Außenanlagen / Spielgeräte rd. 25.000 €. Somit liegen die Gesamtkosten bei rd. 605.000 € - 775.000 €.

 

Bei einem Landeszuschuss von maximal 230.000 € müsste die Stadt Rheine einen Eigenanteil von 375.000 € bzw. 545.000 € tragen.

 

Da im Haushalt 2007 kein Eigenanteil in entsprechender Höhe bereitsteht und für den Haushalt 2008 vom Rat bisher nicht beschlossen worden ist, muss der Schulausschuss unter Berücksichtigung dieser Sachlage am 21.03.07 entscheiden, ob die Bodelschwinghschule zum 01.08.07 in eine offene Ganztagsgrundschule umgewandelt werden und die Verwaltung beauftragt werden soll, die Förderanträge für die lfd. Mittel zum 31.03.07 und für investive Mittel zum 30.04.07 (mit Bauplänen und Kostenschätzung) bei der Bezirksregierung zu stellen.“


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich einer Förderung der einmaligen und laufenden Kosten, ab dem Schuljahr 2007/08 die Bodelschwinghschule in eine offene Ganztagsgrundschule umzuwandeln und den Eigenanteil zu finanzieren.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, fristgemäß den entsprechenden Förderantrag zu stellen die baulichen Voraussetzungen sowie deren Kosten zu ermitteln und einen Vorschlag zur künftigen Finanzierung der entstehenden Aufwendungen vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         einstimmig