Sitzung: 06.05.2013 Unterausschuss "Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen"
Herr Gausmann führt in die Thematik ein:
Zum 01.08.2014 fehlen 133 Plätze für die Ü3-Betreuung. Um diesen Bedarf
auffangen zu können, seien 13 zusätzliche Gruppen erforderlich, damit der
Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz erfüllt werden könne.
Ein wesentlicher Grund für diese Situation
sei die positive Entwicklung in der Einwohnerstruktur: Nach rückläufigen
Geburtenzahlen von 2006 nach 2009 sind die Geburtenzahlen wieder angestiegen
und hatten 2011 das Niveau von 2007 schon wieder erreicht. Ferner habe es
Zuzüge von Familien gegeben, sodass alleine in den letzten 2 Jahren 90 Kinder
im Kindergartenalter dazugekommen seien.
Um diesen zusätzlichen Bedarf abdecken zu
können, werde das Jugendamt einen Entwurf der Kindergartenbedarfsplanung am
Montag, dem 13. Mai 2013, dem Verwaltungsvorstand vorgelegen. Um die Planung
überhaupt noch umsetzen zu können, gehe es daher darum, geeignete Standorte
nach folgenden Kriterien zu finden:
·
Stadtteilbedarfe
·
Größe und Lage der Grundstücke,
insbesondere verfügbare städtische Flächen
·
zeitnahe planerische Umsetzbarkeit
(z. B. Bebauungspläne)
Auf Nachfrage von Herrn Dörnhoff nach
Details der Wanderungsbewegungen erklärt Herr Gausmann, dass es bisher nur der
Wanderungssaldo erfasst wurde. Eine detaillierte Analyse der Zu- und Wegzüge
gebe es nicht, da der damit verbundene zeitliche Umfang nicht zu leisten wäre.
Herr Rickert fragt nach, ob die Gruppenform
III unter den aktuellen Rahmenbedingungen künftig überhaupt noch eine Zukunft
haben werde. Herr Kösters zeigt auf, dass es diese Gruppenform auch künftig
weiterhin geben müsse, da alle Kinder der Gruppenform II anschließend in diese
Gruppenform übergehen müssten. Jeder Kindergarten, der die Gruppenform II habe,
wird auch die Gruppenform III haben müssen, ansonsten müssten die Kinder, die in
den Ü3-Bereich hereinwachsen, die Tageseinrichtung wechseln.
Auf Nachfrage von Herrn Lammers weist Herr
Kösters darauf hin, dass die Plätze für U3-Kinder nicht mehr für Ü3-Kinder zur
Verfügung stehen, da diese durch die U3-Fördermittel gebunden sind. Hier gebe
es leider keine Flexibilität. Herr Rickert ergänzt dazu, dass es vor Ort kaum
erklärbar sei, dass ein „Ü3-Kind“ keinen Platz bekommen kann, weil nur
„U3-Kinder“ aufgenommen werden können.
Auf Nachfrage von Herrn Lammers erläutert
Herr Gausmann, dass die Annahme, dass 100 % der Ü3-Kinder auch einen Platz
in den Kindertageseinrichtungen beanspruchen, richtig sei. Seit der
verpflichtenden Sprachstandsfeststellung und der darauf aufbauenden
Sprachförderung in den Tageseinrichtungen wird für alle
3-Jährigen ein Platz benötigt.
Herr Dörnhoff fragt an, warum die
Wanderungssalden in vorherigen Planungen nicht betrachtet wurden. Herr Gausmann
antwortet, dass lange Zeit die Geburtenstatistik als Grundlage der Planung
genutzt wurde, erst jetzt seien die Abweichungen durch die Wanderungsgewinne
deutlich geworden.
Auf Nachfrage von Herr Köhler über
Prognosen für die Wanderungssalden in der Zukunft führt Herr Gausmann an, dass
dazu die Datenbasis zu gering sei. Es sei daher notwendig, die Entwicklung
unterjährig differenzierter zu beobachten. Zur Sitzung am 04.07.2013 werde man
daher auch noch die Entwicklung im ersten Halbjahr 2013 darstellen.
Herr Beckmann fragt nach, ob diese Daten
auch nach Stadtteilen differenziert dargestellt werden können. Er nennt als Beispiel
die Stadtteile Rodde und Elte im Zuge der Diskussion über die Schulstandorte.
Herr Gausmann zeigt auf, dass die Ist-Betrachtung für die 24 statistischen
Bezirke möglich ist, nicht jedoch für die einzelnen Kindertagesstätten.
Zum weiteren Verfahren führt Herr Gausmann
aus, dass
- zunächst
mit den Trägern Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Einrichtungen
geprüft werden sollen,
- danach
kommen auch Neubauten in den Bereichen Mesum sowie links und rechts der
Ems infrage.
Es könne Neubauten als Investorenmodelle
geben, genauso sei die Umnutzung bestehender Räumlichkeiten denkbar.
Herr Beckmann weist auf Schulgebäude hin,
die künftig aufgegeben werden und nennt als Beispiel die Overbergschule. Herr
Gausmann bestätigt, dass zum Beispiel an die Nutzung der Antoniusschule im
Falle deren Aufgabe gedacht wurde.
Herr Kösters macht deutlich, dass bei den
Überlegungen die Realisierbarkeit zum Stichtag 01.08.2014 gesichert sein müsse.
Das bedeute, dass zwischen Juli und September 2013 Träger für die künftigen
Einrichtungen gefunden werden müssten.
Es besteht Einvernehmen, dass diese
Informationen in diesem Gremium zunächst zur Kenntnis genommen werden. Die
weitere Beratung und die Beschlussfassung erfolgen dann im
Jugendhilfeausschuss.