Sitzung: 06.05.2013 Unterausschuss "Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen"
Herr Neumann weist zunächst auf die
gegenüber dem geltenden kommunalen Kinder- und Jugendförderplan geänderte
Struktur der Darstellung hin: Die Strukturierung:
- Ziele
- Grundlagen
- Aktueller
Stand
- Weiterentwicklung
- Rahmenbedingungen
- Prioritäten
für die Laufzeit des Förderplanes
solle bei Zustimmung des Ausschusses
grundsätzlich auch für die weiteren Teilpläne verwendet werden.
Frau Besseling hebt noch einmal die
wesentlichen Elemente der Aktivitäten im Bereich Jugendschutz hervor und zeigt
absehbare Tendenzen und neue Aufgabenstellungen auf:
Im gesetzlichen Jugendschutz gehe der Schwerpunkt
der Aktivitäten inzwischen vom Arbeitskreis „Jugendschutz und Sucht“ eines
Gremiums der Aktion SIR (Sicherheit in Rheine) aus.
Die Zusammenarbeit sei in den vergangenen
Jahren systematisch ausgebaut worden und werde, wie in der Vorlage dargestellt,
weiterentwickelt.
Im erzieherischen Jugendschutz liege der
Schwerpunkt eindeutig auf dem Peer-Gruppen-Projekt SaM (Schülerinnen und
Schüler als Multiplikatoren), das inzwischen die Themenfelder Drogenprävention,
Sexualpädagogik und zunehmend den Themenkomplex Mobbing umfasse.
Wünschenswert, aber aufgrund der
personellen und finanziellen Ressourcen im System derzeit nicht weiter
ausbaubar seien die Bereiche Elternarbeit sowie Sozialkompetenz (auch hier das
Stichwort: Mobbing) in Grundschulen.
Frau Egelkamp fragt nach Konzepten der
Elternarbeit. Frau Besseling verweist auf erste Erfahrungen mit „Home-Partys“,
die sich nach dem Vorbild der Tupperpartys im privaten Rahmen mit
Erziehungsfragen auseinandersetzen. In diesem Kontext kämen Eltern zusammen,
die sich untereinander gut kennen. Dabei habe sich aber gezeigt, dass die
Bereitschaft, diese Treffen im häuslichen Umfeld stattfinden zu lassen, gering
war. Das Konzept habe sich aber auf neutralem Boden bewährt. Dabei konnten
insbesondere die Eltern der SaM-Schülerinnen und Schüler angesprochen werden,
die in das SaM-Konzept aktiv eingebunden seien. Gedacht sei die Ansprache von
Eltern mit Migrationshintergrund. Hier werde aktuell nach Umsetzungsmöglichkeiten
in Kooperation mit der Fachstelle Migration gesucht.
Herr Dörnhoff hält die Vorlage
grundsätzlich für sinnvoll aufgebaut. Inhaltlich gibt er zu bedenken, dass
unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Ausbau der Kooperationsstruktur, hier
insbesondere die Gewinnung zusätzlicher Kooperationspartner, stärker in den
Focus rücken müsse.
Auch fehlten beispielsweise bei den
SaM-Programmen Aussagen über die Evaluation und damit den Erfolg dieser Arbeit.
Frau Besseling erklärt dazu, dass in der SaM-Ausbildung
verbindliche Verträge mit den Schulen geschlossen würden, ohne die eine Schule
nicht teilnehmen könne. In diesem Kontext gibt es in den Schulen einmal
jährlich eine Dokumentation über die Aktivitäten der jeweiligen SaM-Gruppen und
ihre Arbeit in der Schule.
Herr Gausmann hält es für erforderlich, die
Themen Mobbing und Cybermobbing bereits in den Grundschulen anzugehen. Die
Themen werden in der Laufzeit des nächsten Förderplanes einen hohen Stellenwert
auf der Agenda des Bereichs Jugendschutz behalten. Eigentlich sei es notwendig,
auch im Vorschulbereich bereits geeignete Angebote für Eltern und Erzieherinnen
und Erzieher zu machen.
Herr Rickert bestätigt aus der Erfahrung
der Schulbetreuung diese Einschätzung: Mobbing sei überall ein wichtiges Thema.
Zu den Vorschlägen, im gesetzlichen
Jugendschutz kontinuierlich Testkäufe einzuführen sowie routinemäßig
Jugendschutzkontrollen durchzuführen, merkt Herr Lammers an, dass dies Aufgabe
der Ordnungsbehörde sei. Er sehe die Priorität der Aktivitäten des Jugendamtes
eindeutig in den genannten Problembereichen Mobbing und Cybermobbing. Hier
sollte daher der Schwerpunkt gesetzt werden.
Herr Dörnhoff fragt nach, ob diese Aufgabe
nicht von der Schule selbst bearbeitet werden könne. Herr Gausmann hält dem
entgegen, dass dazu im Schulsystem die Fachleute fehlten. Daher sei es aktuell
Aufgabe der Jugendhilfe, die erforderliche Unterstützung zu geben.
Herr Timpe bedauert, dass hier erneut neue
Anforderungen der Schulen auf die Jugendhilfe verlagert würden, ohne dass dazu
die erforderlichen Ressourcen aus dem Bereich Schule bereitgestellt würden. Die
Jugendhilfe könne es ja machen, wenn die Schule es bezahle.
Herr Börger fragt nach, ob auch die
Sonderschulen an der SaM-Ausbildung beteiligt seien.
Frau Besseling erläutert, dass die Grüterschule
über längere Zeit dabei gewesen sei, die Mitarbeit inzwischen jedoch auf
eigenen Wunsch vorübergehend eingestellt habe, da das SaM-Konzept für diese
Zielgruppe nicht geeignet sei. Es werde daher aktuell nach einer neuen
Kooperationsform gesucht.
Die Christophorusschule sei bisher nicht
beteiligt. Hier werde im Kontext der Umsetzung der Inklusion über geeignete
Beteiligungsformen nachgedacht werden müssen.
Die
Ausschussmitglieder nehmen die Informationen zunächst zur Kenntnis.
Der
beigefügte Text wird unter Berücksichtigung der Anmerkungen in den kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan 2014 bis 2018 eingearbeitet und dem JHA zur
Beschlussfassung vorgelegt.