Herr Neumann weist zunächst auf die gegenüber dem geltenden kommunalen Kinder- und Jugendförderplan geänderte Struktur der Darstellung hin: Die Strukturierung:

 

  1. Ziele
  2. Grundlagen
  3. Aktueller Stand
  4. Weiterentwicklung
  5. Rahmenbedingungen
  6. Prioritäten für die Laufzeit des Förderplanes

 

solle bei Zustimmung des Ausschusses grundsätzlich auch für die weiteren Teilpläne verwendet werden.

 

Frau Besseling hebt noch einmal die wesentlichen Elemente der Aktivitäten im Bereich Jugendschutz hervor und zeigt absehbare Tendenzen und neue Aufgabenstellungen auf:

 

Im gesetzlichen Jugendschutz gehe der Schwerpunkt der Aktivitäten inzwischen vom Arbeitskreis „Jugendschutz und Sucht“ eines Gremiums der Aktion SIR (Sicherheit in Rheine) aus.

Die Zusammenarbeit sei in den vergangenen Jahren systematisch ausgebaut worden und werde, wie in der Vorlage dargestellt, weiterentwickelt.

 

Im erzieherischen Jugendschutz liege der Schwerpunkt eindeutig auf dem Peer-Gruppen-Projekt SaM (Schülerinnen und Schüler als Multiplikatoren), das inzwischen die Themenfelder Drogenprävention, Sexualpädagogik und zunehmend den Themenkomplex Mobbing umfasse.

 

Wünschenswert, aber aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcen im System derzeit nicht weiter ausbaubar seien die Bereiche Elternarbeit sowie Sozialkompetenz (auch hier das Stichwort: Mobbing) in Grundschulen.

 

Frau Egelkamp fragt nach Konzepten der Elternarbeit. Frau Besseling verweist auf erste Erfahrungen mit „Home-Partys“, die sich nach dem Vorbild der Tupperpartys im privaten Rahmen mit Erziehungsfragen auseinandersetzen. In diesem Kontext kämen Eltern zusammen, die sich untereinander gut kennen. Dabei habe sich aber gezeigt, dass die Bereitschaft, diese Treffen im häuslichen Umfeld stattfinden zu lassen, gering war. Das Konzept habe sich aber auf neutralem Boden bewährt. Dabei konnten insbesondere die Eltern der SaM-Schülerinnen und Schüler angesprochen werden, die in das SaM-Konzept aktiv eingebunden seien. Gedacht sei die Ansprache von Eltern mit Migrationshintergrund. Hier werde aktuell nach Umsetzungsmöglichkeiten in Kooperation mit der Fachstelle Migration gesucht.

 

Herr Dörnhoff hält die Vorlage grundsätzlich für sinnvoll aufgebaut. Inhaltlich gibt er zu bedenken, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Ausbau der Kooperationsstruktur, hier insbesondere die Gewinnung zusätzlicher Kooperationspartner, stärker in den Focus rücken müsse.

Auch fehlten beispielsweise bei den SaM-Programmen Aussagen über die Evaluation und damit den Erfolg dieser Arbeit.

Frau Besseling  erklärt dazu, dass in der SaM-Ausbildung verbindliche Verträge mit den Schulen geschlossen würden, ohne die eine Schule nicht teilnehmen könne. In diesem Kontext gibt es in den Schulen einmal jährlich eine Dokumentation über die Aktivitäten der jeweiligen SaM-Gruppen und ihre Arbeit in der Schule.

 

Herr Gausmann hält es für erforderlich, die Themen Mobbing und Cybermobbing bereits in den Grundschulen anzugehen. Die Themen werden in der Laufzeit des nächsten Förderplanes einen hohen Stellenwert auf der Agenda des Bereichs Jugendschutz behalten. Eigentlich sei es notwendig, auch im Vorschulbereich bereits geeignete Angebote für Eltern und Erzieherinnen und Erzieher zu machen.

Herr Rickert bestätigt aus der Erfahrung der Schulbetreuung diese Einschätzung: Mobbing sei überall ein wichtiges Thema.

 

Zu den Vorschlägen, im gesetzlichen Jugendschutz kontinuierlich Testkäufe einzuführen sowie routinemäßig Jugendschutzkontrollen durchzuführen, merkt Herr Lammers an, dass dies Aufgabe der Ordnungsbehörde sei. Er sehe die Priorität der Aktivitäten des Jugendamtes eindeutig in den genannten Problembereichen Mobbing und Cybermobbing. Hier sollte daher der Schwerpunkt gesetzt werden.

 

Herr Dörnhoff fragt nach, ob diese Aufgabe nicht von der Schule selbst bearbeitet werden könne. Herr Gausmann hält dem entgegen, dass dazu im Schulsystem die Fachleute fehlten. Daher sei es aktuell Aufgabe der Jugendhilfe, die erforderliche Unterstützung zu geben.

 

Herr Timpe bedauert, dass hier erneut neue Anforderungen der Schulen auf die Jugendhilfe verlagert würden, ohne dass dazu die erforderlichen Ressourcen aus dem Bereich Schule bereitgestellt würden. Die Jugendhilfe könne es ja machen, wenn die Schule es bezahle.

 

Herr Börger fragt nach, ob auch die Sonderschulen an der SaM-Ausbildung beteiligt seien.

Frau Besseling erläutert, dass die Grüterschule über längere Zeit dabei gewesen sei, die Mitarbeit inzwischen jedoch auf eigenen Wunsch vorübergehend eingestellt habe, da das SaM-Konzept für diese Zielgruppe nicht geeignet sei. Es werde daher aktuell nach einer neuen Kooperationsform gesucht.

Die Christophorusschule sei bisher nicht beteiligt. Hier werde im Kontext der Umsetzung der Inklusion über geeignete Beteiligungsformen nachgedacht werden müssen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationen zunächst zur Kenntnis.

Der beigefügte Text wird unter Berücksichtigung der Anmerkungen in den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2014 bis 2018 eingearbeitet und dem JHA zur Beschlussfassung vorgelegt.