Sitzung: 24.04.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
00:23:28
Herr Aumann berichtet, dass die Stadt
Rheine im Rahmen des von der Stadt Emsdetten beantragten
Zielabweichungsverfahrens beteiligt wurde. Die Stadt Emsdetten ist bereits im
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes und beantragt bei der
Regionalplanungsbehörde eine Art Befreiung von den Darstellungen des aktuellen
Regionalplans. Da die Belange der Stadt Rheine nicht beeinträchtigt werden,
werde die Verwaltung keine Bedenken äußern.
Herr
Herr
Herr Aumann erläutert, dass die Stadt
Emsdetten im Flächennutzungsplanänderungsverfahren
inhaltlich und formell (Umweltbericht, Offenlage) fortgeschritten sei, was
seitens der Regionalplanungsbehörde für ein Zielabweichungsverfahren als Voraussetzung
gesetzt werde.
Planen und Bauen
Stadtplanung
Herr
Schütte
PV Stadtplanung: Herr Aumann
Zimmer
411
- im Hause - ( (0 59
71) 9 39-620
Fax (0 59 71) 9 39-8-620
E-Mail heiner.schuette@rheine.de
Aktenzeichen:
PG 5.1 - hs
(bei
Schriftwechsel bitte angeben)
10.
April 2013
Zielabweichungsverfahren für Konzentrationszonen für
die Windenergienutzung in der Stadt Emsdetten
(6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emsdetten im Bereich
Veltruper Feld; Erweiterung der besteh. Konzentrationszone)
Beteiligung/Benehmensherstellung als fachlich
betroffene, öffentliche Stelle
Information des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung und Umwelt" der Stadt Rheine für die Sitzung am 24. April
2013
Die
Bezirksregierung Münster beteiligt u.a. die Stadt Rheine als fachlich
betroffene, öffentliche Stelle im regionalplanerischen Zielabweichungsverfahren
für neue Konzentrationszonen für Windenergienutzung im Bereich Veltruper Feld.
Auf
der Grundlage einer aktuellen, gesamtstädtischen Potenzialanalyse sowie umwelt-
und artenschutzrechtlicher Gutachten hat die Stadt Emsdetten drei weitere Konzentrationszonen
im Anschluss an den bisher bestehenden Windkorridor ermittelt. Diese neuen
Zonen liegen außerhalb der Windenergieeignungsbereiche des Regionalplans.
Aufgrund der beabsichtigten Abweichungen vom Regionalplan hat die Stadt
Emsdetten die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 16
Landesplanungsgesetz beantragt.
Demnach
bedarf es keines langwierigen Regionalplanänderungsverfahrens, sofern die
Grundzüge der Planung unberührt bleiben. Die Entscheidung ergeht im Benehmen
mit den fachlich betroffenen, öffentlichen Stellen und im Einvernehmen mit der
Belegenheitsgemeinde und dem Regionalrat.
Da
die neuen Wind-Konzentrationszonen der Stadt Emsdetten keine baulichen und
sonstigen Nutzungen auf Rheinenser Gebiet einschränken und auch keine künftigen
Windkorridore im Elteraner Raum beeinträchtigen, werden der
Regionalplanungsbehörde in Münster keine Bedenken seitens der Stadt Rheine
vorgetragen. Auch die nachfolgende Flächennutzungsplanänderung bleibt ohne
kritischen Kommentar, da Belange der Stadt Rheine - insbesondere hinsichtlich
der Schutzabstände zu Siedlungen und Hofstellen - berücksichtigt wurden.
Bis
auf den Veltruper Bereich bleibt ansonsten das Stadtgebiet von Emsdetten frei
von Windenergieanlagen.
Im Auftrag
(Schütte)