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Herr Mollen merkt an, dass die SPD-Fraktion wie auch schon im Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage nicht zustimmen werde, weil die hierbei über Jahrzehnte festgeschriebene Veränderung zum Nachteil der weiteren Entwicklung der Gesamtschule sein werde. So seien z. B. bauliche Erweiterungsmaßnahme nicht abgeklärt worden, ebenso wenig wie die Park- und Schulhofsituation.

 

Herr Niehues merkt hierzu an, dass bei Abwägungsbeschlüssen immer Abwägungen von verschiedenen Interessen stattfinden würden. So würde z. B. auch von den Anliegern der Gesamtschule einiges abverlangt. Er macht deutlich, dass es nur eine offizielle Stellungnahme der Gesamtschule gebe, die wie alle anderen Abwägungsbeschlüsse sachgerecht beschieden worden sei.

Herr Niehues macht deutlich, dass diejenigen, die diesen Abwägungsbeschlüssen - insbesondere zum Grundstück der Kirchengemeinde Johannes - nicht zustimmen würden, das neu geplante Gemeindezentrum gefährden würden.


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie (s. Vorlage Nr. 173/13) § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           26 Ja-Stimmen

                                               9 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      -  die Festlegung der Leitungsrechte zugunsten der Stadt Rheine einschließlich der marginalen Verschiebung der überbaubaren Fläche im Bereich des Flurstückes 395, Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt (Basilikastraße)

         -  die Eckabrundung im Bereich Elter Straße/Basilikastraße auf dem Flurstück 400, Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt sowie

         -  die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche „Schule“ auf dem Flurstück 399, Flur 181, Gemarkung Rheine Stadt in einer Breite von 5 m,

         die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht (unmittelbar) betroffen wird

sowie

c)      die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der o. g. Änderung ebenfalls zugestimmt haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           26 Ja-Stimmen

                                               9 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Erbschaftssteuerreformgesetzes (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3316), sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950), werden die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, Kennwort: "Martin-Luther-Schule", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54, Kennwort: "Martin-Luther-Schule", der Stadt Rheine der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan widerspricht und demzufolge einer Anpassung im Wege der Berichtigung ohne weiteren politischen Beschluss bedarf.

Die Berichtigung beinhaltet die Umwandlung einer „Fläche für Gemeinbedarf“ in Wohnbaufläche“.


Abstimmungsergebnis:           26 Ja-Stimmen

                                               9 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung