Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass die Berufsbezeichnung von Herrn Gebbiken (Ziff. 41 der Liste) in „Beschäftigter bei der Kriminalpolizei“ geändert werden müsse.

 

Anschließend merkt Frau Dr. Kordfelder an, dass eine Befangenheit der Ratsmitglieder, die auf der Schöffenliste stünden, nicht gegeben sei, da es sich bei der Ratsentscheidung gem. § 31 Abs. 3 Ziff. 2 GO um eine Wahl zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit handele.

 

Abschließend erläutert Frau Dr. Kordfelder das weitere Verfahren bis zur Bestellung der Schöffen durch das Amtsgericht und weist besonders auf die Einspruchsmöglichkeit der Bürger/innen gegen Personen, die auf der Liste stünden und ihrer Meinung nach die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen würden, hin.


Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und unter Berücksichtigung des Hinweises der Bürgermeisterin zu der zu ändernden Berufsbezeichnung von Herrn Gebbiken fasst der Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt stimmt der der Vorlage als Anlage beigefügten einheitlichen Vorschlagsliste über Personen, die als Schöffen für das Schöffengericht und die Strafkammer des Landgerichts für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 vorgesehen sind, zu.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig