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Die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes erklären sich zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen somit an der Beratung und Beschlussfassung hierzu nicht teil.
Herr Wilp erläutert die Vorlage.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2012
Entlastung;
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
von 24.686,71 Euro wie folgt zu verwenden:
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c) SpkG NRW wird der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 24.686,71 Euro
in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig