Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes erklären sich zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen somit an der Beratung und Beschlussfassung hierzu nicht teil.

 

Herr Wilp erläutert die Vorlage.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2012 Entlastung;

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 24.686,71 Euro wie folgt zu verwenden:

 

Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW wird der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 24.686,71 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig