Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

01:45:19

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

 

Der Einspruch vom 05.06.2012 von Anliegern des Hagebuttenweges, des Storchenhügels, des Waldhügelweges und der Hauptstraße wird zurückgewiesen.

 

Einziehungsbeschluss:

 

Das Teilstück des Quittenweges zwischen Arnoldweg und Storchenhügel, im anliegenden Lageplan rötlich dargestellt, Gemarkung Rheine links der Ems, Flur 18, Flurstück 27, wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig