Sitzung: 16.05.2013 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 227/13
01:45:19
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Beschluss:
Der Einspruch vom 05.06.2012 von Anliegern des Hagebuttenweges, des Storchenhügels, des Waldhügelweges und der Hauptstraße wird zurückgewiesen.
Einziehungsbeschluss:
Das Teilstück des Quittenweges zwischen Arnoldweg und Storchenhügel, im anliegenden Lageplan rötlich dargestellt, Gemarkung Rheine links der Ems, Flur 18, Flurstück 27, wird hiermit gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig