Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

01:45:35

 

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 

 


Beschluss:

 

1.           Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück der Schotthockstraße, im anliegenden Lageplan rötlich dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 169, Flurstück 804 tlw., 1125 tlw., einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

2.           Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück der Schotthockstraße, im anliegenden Lageplan gelblich dargestellt, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 169, Flurstück 804 tlw., 1125 tlw., teileinzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Teileinziehung vorliegen. Diese Straßenfläche soll künftig nur noch dem Radfahr- und Fußgängerverkehr als Fuß- und Radweg dienen.

 

Das Einziehungsverfahren und das Teileinziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) werden hiermit eingeleitet.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig