Herr Schröer erläutert, dass die Verkehrsgesellschaft keine Veranlassung für den Bau einer Überdachung sehe, weil diese Linie nicht zum Stadtbusnetz gehöre.

 

Es gebe jedoch eventuell die Möglichkeit im Rahmen der Infrastrukturentwicklung nach § 11  Abs. 2 ÖPNV Gesetz eine Überdachung zu bauen.

 

Herr Brauer regt an, zunächst zu prüfen, ob die RVM aus Landesmitteln eine Bushaltestelle bauen könne.