Herr Dewenter erklärt, dass er von mehreren Anliegern der Schüttemeyerstraße auf die Lärmbelästigung durch die Bahnlinie angesprochen worden sei. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Willers Kamp“ sei seitens dieser Anlieger bereits die Befürchtung geäußert worden, dass durch den geschlossenen Bebauungsriegel die Reflexion der Schallausbreitung durch die Bahn erheblich sein werde und dass es deshalb zu erhöhten Lärmbelästigungen kommen werde. Fraglich sei nun, wie mit diesem Problem, das auf dem subjektiven Empfinden der Anlieger beruhe, umzugehen sei. Die Festsetzungen im Bebauungsplan seien aufgrund rechnerischer Annahmen gemacht worden. Herr Dewenter fragt, wie die Verwaltung auf diese Problematik reagieren werde.

 

Herr Schröer verweist auf das vorliegende Lärmgutachten und kündigt Gespräche mit dem Gutachter zur Beurteilung der Situation an. Er verspricht weitere Informationen im Ausschuss, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.

 

Herr Winnemöller verweist in diesem Zusammenhang auf seine Beobachtung, dass entlang vieler Bahnstrecken derzeit Schallschutzmaßnahmen durchgeführt würden. Er fragt, wann auf dem Gebiet der Stadt Rheine mit der Möglichkeit zur Durchführung solcher Maßnahmen zu rechnen sei.

 

Herr Schröer erläutert, dass die Stadt Rheine auf der Prioritätenliste für Lärmsanierungsmaßnahmen zurzeit auf einem der hinteren Plätze stehe. Er werde in Erfahrung bringen, ob es zu Änderungen in der Reihenfolge der zu fördernden Maßnahmen gekommen sei und im Ausschuss berichten.

 

 

Weitere Informationen erfolgen nicht.

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