Herr Weßling führt aus, dass er gehört habe, es gebe ein neues OVG Urteil, nachdem archäologische Untersuchungen aufgrund von Bauarbeiten nicht mehr von den Gemeinden zu tragen seien.

 

Herr Kuhlmann kennt dieses neue Urteil nicht. Er verweist aber auch zwei ältere Beschlüsse des Gerichtes, nach denen die Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme der Gemeinden zweifelhaft sei und der LWL zur Finanzierung seiner Aufgabe gerade stehen müsse.  Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Münstermauer habe sich die Verwaltung – um überhaupt weiter verhandeln zu können – dann vertraglich mit dem LWL bezüglich der Kostentragung geeinigt. Wenn Herr Weßling ihm das neue Urteil zur Verfügung stellen könnte, werde er es im Hinblick auf dem Fall „Emsgalerie“ prüfen. Herr Weßling sagt dies zu.