Herr Weßling weist auf einen Beschluss des Bundestages hin, wo es eine Änderung im Baugesetzbuch gegeben habe. Hier soll den Kommunen mehr Spielraum für den Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Er bittet um Informationen seitens der Verwaltung, was es mit dem Gesetz auf sich hat und welche Möglichkeiten sich für die Stadt Rheine ergeben.

Er wünsche sich für die nächste Sitzung einen Sachstandsbericht mit einer rechtlichen Einschätzung.