Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Oldekopf das Wort.

 

Herr Oldekopf hält den in der Dezembersitzung vergangenen Jahres vorgesehenen Vortrag. Er beinhaltet einen kurzen Abriss hinsichtlich der NKF-Regelungen zur Erstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz.

 

Die grundsätzlichen Aussagen sind der Anlage zu entnehmen.

In den Folgesitzungen sollen die einzelnen Prüfungshandlungen zu dieser Thematik vorgestellt werden.

 

Hier die wichtigsten Aussagen außerhalb des Vortrages:

 

Berichtswesen

 

Die Berichte werden in den einzelnen Fachbereichen zz. vierteljährlich erstellt. In Zukunft ist die Berichterstattung voraussichtlich 3-mal im Jahr vorgesehen.

 

Prüfungsbeginn

 

Die ersten Ergebnisse der Vermögensbewertung werden, so Herr Oldekopf, voraussichtlich im April vorliegen. Anschließend soll mit der Prüfung begonnen werden. Die Ergebnisse werden von der Örtlichen Rechnungsprüfung ausgearbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Eröffnungsbilanz

 

RM Brinkmann hält es für erforderlich, jede Position der Bilanz einzeln nachzuvollziehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss spricht sich dafür aus.

 

Einsichtsrecht in Verwaltungsvorgänge:

 

Das Thema Einsicht in Belege durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde angesprochen. Der Leiter erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss ein Prüfungsorgan sei und somit einen Anspruch hierauf habe.

 

Praxis

 

RM Kotte verbindet seinen Dank für den Vortrag mit der Bitte, im Rechnungsprüfungsausschuss Beispielfälle vorzustellen. Herr Oldekopf sagt dies zu.

 

Abschluss

 

RM Willems fragt nach dem weiteren Verfahren nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Der Rat, so Herr Oldekopf, habe nach der GO per Beschluss die durch den Ausschuss geprüfte und testierte Eröffnungsbilanz festzustellen. Die Eröffnungsbilanz unterliegt im Übrigen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.

 

Abschließend dankt Herr Roscher für den umfangreichen Vortrag.