Frau Ehrenberg verliest folgende Information:

 

„Neues Sprachstandsfeststellungsverfahren für Kinder im Vorschulalter:

 

Es gibt Kinder im Vorschulalter, die Sprachdefizite haben, Sprachdefizite, die nicht im logopädischen Bereich liegen, sondern z. B. darin begründet sind, dass die Kinder über einen nicht ausreichenden Wortschatz verfügen.

 

Für diese Kinder wurde bisher ein zweigleisiges Modell der Sprachförderung angewandt.

Zum einen gab es Sprachfördermaßnahmen in den Kindergärten, welche vom Jugendamt organisiert und über einen Zeitraum von 10 Monaten angeboten wurden. Zum anderen gab es die vorschulischen Sprachförderkurse, welche vom Schulträger organisiert und über einen Zeitraum von 6 Monaten angeboten wurden.

 

Bei den 10-monats Maßnahmen des Jugendamtes wurde der Sprachförderbedarf durch die Fachkräfte des Kindergartens festgestellt. Dort, wo Sprachförderbedarf erkannt wurde, wurde den betroffenen Kinder die Teilnahme an einem Sprachförderbedarf angeboten. Die Teilnahme an diesen Sprachfördermaßnahmen war jedoch freiwillig und nicht in jedem Kindergarten möglich.

Bei den Kindern, welche von dem freiwilligen Angebot in den Kindertragesstätten keinen Gebrauch machten oder aber gar keinen Kindergarten besuchten, wurde ggf. bei den Einschulungen im November eines Jahres von der Schulleitung nochmals ein Sprachförderbedarf festgestellt.

In diesen Fällen wurden die Kinder dann zu einer Teilnahme an einem der 6 Monate dauernden, von der Schulverwaltung eingerichteten vorschulischen Sprachförderkurse verpflichtet. Die Teilnahme an diesen Sprachförderkursen war also nicht mehr ein bloßes Angebot, sondern Pflicht.

 

Nach der Neufassung des Schulgesetzes ist ein Sprachstandsfeststellungsverfahren für alle 4-jährigen Kinder vorgesehen, welches die beiden eben beschriebenen Modelle ersetzen wird.

Ziel dieser neuen Gesetzesregelung ist eine im Bedarfsfall früher einsetzende Sprachförderung, sowie die Verbesserung der Bildungschancen betroffener Kinder. Gleichzeitig soll hierdurch ein Beitrag zur Entkoppelung sozialer Herkunft und Bildung der Kinder geleistet werden.

 

Der Ablauf des neuen Sprachstandsfeststellungsverfahrens im Einzelnen ist einer PowerPoint-Präsentation des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu entnehmen, welcher der Niederschrift zu Ihrer Information als Anlage 1 beigefügt wird. Außerdem wird der Niederschrift eine Fachinformation vom Ministerium zur Information als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verantwortung der Durchführung des zur Sprachstandsfeststellung geplanten zweistufigen Verfahrens liegt - unter Beteiligung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen - bei den Schulämtern, für die betroffenen Kinder aus Rheine somit beim Schulamt für den Kreis Steinfurt.

 

Im Februar sind die Eltern der Kinder, die der Einladung zu einer der

5 Informationsveranstaltungen für die Eltern 4-jähriger Kinder in Rheine gefolgt sind, über das neue Sprachstandsfeststellungsverfahren informiert worden. Die Inhalte dieser jährlich stattfindenden Informationsveranstaltungen werden von 5 Arbeitsgruppen erarbeitet, welche sich aus verschiedenen Kindertagesstätten und Grundschulen zusammensetzen und seit Jahren sehr gute Arbeit leisten.

 

Das Sprachstandsfeststellungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt werden und es wird in Kooperation von eigens hierfür geschulten Lehrerinnen und Lehrern sowie Fachkräften aus den Kindertagesstätten in den Kindergärten durchgeführt.

 

In der 1. Stufe werden die Kinder innerhalb einer Gruppe und Spielsituation systematisch und kindgerecht getestet. Bei den Kindern soll, soweit dies möglich ist, gar nicht erst der Eindruck erweckt werden, dass sie sich in einer Testsituation befinden. Die Durchführung dieser 1. Stufe soll bereits im März 2007 erfolgen. Nach den der Schulverwaltung der Stadt Rheine vorliegenden Informationen sind die zur Durchführung der Sprachstandstests erforderlichen Schulungen der Lehrkräfte zwischenzeitlich erfolgt und die für die Tests erforderlichen Materialien versandt.

 

In der 2. Stufe werden die Kinder vom Schulamt des Kreises eingeladen, bei denen in der 1. Stufe Auffälligkeiten auftraten, oder welche keinen Kindergarten besuchen bzw. bei der Durchführung der 1. Stufe nicht im Kindergarten anwesend waren.

Die Kinder, bei denen in der 2. Stufe der Sprachstandstests ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, werden zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs durch einen förmlichen Bescheid des Schulamtes verpflichtet.

Diese Sprachförderkurse sollen in der Verantwortung der Kindertageseinrichtungen liegen und, wenn möglich, in Kindertagesstätten oder Familienzentren durchgeführt werden.

 

Für die Kinder, welche zum Schuljahr 2008/2009 schulpflichtig werden, werden sowohl das Jugendamt als auch die Schulverwaltung noch einmal Sprachförderkurse nach dem bisher angewandten Modell anbieten, weil die neue Regelung erst ab dem Schuljahr 2009/10 alle Kinder erfasst.“