Herr Linke gibt folgende Informationen:

 

6.1 Antrag der Bodelschwinghschule auf zusätzliche Räumlichkeiten für den OGS-Bereich

 

Mit Schreiben vom 06.05.2013 beantragte Herr Kindervater als Schulleiter der Bodelschwinghschule zusätzliche Räumlichkeiten im Untergeschoss der jetzigen Fürstenberg-Realschule (Gebäudeteil B). Begründet wird dieser Antrag damit, dass die aktuell der Bodelschwinghschule zur Verfügung gestellten OGS-Plätze (83 Plätze) auf Grund der tatsächlichen räumlichen Kapazität nicht ausgeschöpft werden können. Derzeit werden lediglich 70 Plätze und im Schuljahr 2013/2014 dann 73 Plätze tatsächlich belegt und die eingerichtete Warteliste wird länger. Eine noch stärke Beanspruchung der vorhandenen Räumlichkeiten ist aus pädagogischer Sicht nicht zu verantworten.

 

Vorab sollte man hierzu wissen, dass erst im letzten Jahr im Zuge des vom Schulausschuss und Rat der Stadt Rheine beschlossenen Dreijahresplanes die OGS-Plätze an der Bodelschwinghschule von 53 Plätzen auf die Obergrenze von 83 Plätzen erhöht worden sind. Hinsichtlich dieser Erhöhung erklärte Herr Kindervater gegenüber der Schulverwaltung seinerzeit ausdrücklich, dass für diese zusätzlichen OGS-Plätze keine Bau- und Einrichtungsmaßnahmen, sprich kein Investitionsbedarf, erforderlich sind. Gleichzeitig merkte er aber auch an, dass die räumliche Situation angespannt und für eine qualitativ hochwertige Betreuung auf Dauer ein zusätzlicher Raum notwendig sei.

 

Bevor weiter über diesen Antrag nachgedacht und abschließend darüber befunden werden kann, ist seitens der Verwaltung zunächst der weitere konkrete Verlauf in Sachen Raum- und Gebäudeplanung der Sekundarschule Rheine-Stadt (Gebäude der Fürstenberg-Realschule) abzuwarten. Im Übrigen wird durch den beantragten Raumnutzungsantrag ebenfalls die Bestandschutzregelung des Brandschutzes berührt werden.

 

Der Fachbereich Planen und Bauen ist bereits in Kenntnis gesetzt und eingebunden.

 

 

6.2 Euregio Gesamtschule: Antrag des Schulträgers vom 10.06.2013 (an die Bezirksregierung Münster) auf Entfristung / Verlängerung der Erhöhung der Zügigkeit in der Sekundarschule II und Einrichtung einer Dependance in den Räumlichkeiten der Elisabeth-Hauptschule über den 31.07.2013 hinaus

 

Mit dem am 10.06.2013 an die Bezirksregierung Münster gesandten Antrag wird zum einen die weiterhin bestehende Erforderlichkeit zumindest einer Dreizügigkeit in der Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2013/14 beschrieben. Zum anderen wird auf Grund der derzeit fehlenden Raumkapazität am Hauptstandort „ Ludwigstraße“ die ebenfalls bis zum Schuljahr 2017/18 weiterhin bestehende Notwendigkeit der Fortführung des Teilstandortes „ Elisabethschule“ geltend gemacht. Diese ergibt sich insbesondere und zwangsläufig alleine durch die vier Jahre lang zusätzlich aufgenommenen Klassen pro Jahrgang in der Sekundarstufe I.

 

Eine Rückmeldung bzw. Entscheidung seitens der Bezirksregierung zu diesem Antrag steht aktuell noch aus.

 

 

6.3 Euregio Gesamtschule: Antrag vom 23.04.2013 auf Erhöhung der Zügigkeit in der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) auf mindestens vier Züge ab dem Schuljahr 2016/16

 

Die Schulkonferenz der Euregio Gesamtschule beantragt die Erhöhung der Zügigkeit im Sek. II-Bereich auf zukünftig mindestens vier Züge. Begründet wird diese Antragstellung  mit den Schülerzahl- und Übergangsprognosen (mindestens 30 %) der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens im Stadtgebiet Rheine (Euregio Gesamtschule und die beiden Sekundarschulen), wobei ebenfalls die bereits bestehenden sechs- und siebenzügigen Jahrgänge an der Euregio Gesamtschule zu berücksichtigen sind, als auch die stetig steigende Schülerübergangsquote der übrigen Sek. I-Schulen zur Gesamtschule als eine G 9-Schulform.

 

Eine solche dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit wird jedoch zwangsläufig auch einen erhöhten Raumbedarf zur Folge haben, der dann im aktuellen Bestand der Euregio Gesamtschule nicht mehr abzubilden ist. Insoweit wird wohl die Schaffung von neuem Schulraum am Standort der Euregio Gesamtschule notwendig werden.

 

Der Antrag auf Erhöhung der Oberstufen-Zügigkeit wird von der Verwaltung noch aufgearbeitet und dem Schulausschuss im September dieses Jahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

6.4 Kompetenzzentrum für die sonderpädagogische Förderung (Teilnahme am Schulversuch)

 

Mit Schreiben vom 17.06.2013 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die Genehmigung zur Teilnahme am Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung (KsF)“ für die Grüterschule Rheine sowie die beteiligten Kooperations-Förderschulen vom 04.12.2008 bis zum 31.07.2014 verlängert. Eine weitere Verlängerung über den 31.07.2014 hinaus ist nach unseren aktuellen Erkenntnissen im Hinblick auf die geplante gesetzliche Regelung (9. Schulrechtsänderungsgesetz), wonach der Schulversuch „KsF“ mit  Ablauf des Schuljahres  2013/14 beendet wird, ausgeschlossen.

 

 

6.5 Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Sekundarschule Rheine Stadt und an der Sekundarschule Am Hassenbrock ab dem Schuljahr 2013/14

 

Mit Schreiben vom 24.04.2013 teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass die Schulaufsichtsbehörde beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2013/14 an der Sekundarschule Rheine Stadt und der Sekundarschule Am Hassenbrock jeweils eine integrative Lerngruppe einzurichten.

 

Nachdem sowohl durch die Stadt Rheine  bereits mit dem Antrag auf Errichtung von zwei Sekundarschulen in Rheine und mit den dabei vorgelegten pädagogischen Konzepten der Schulen als auch durch die Bezirksregierung selber mit den Genehmigungsbescheiden deutlich in Aussicht gestellt wurde, dass beide zum Schuljahr 2013/14 an den Start gehenden Schulen mit längerem gemeinsamen Lernen ebenfalls den gemeinsamen Unterricht anbieten werden, wurde dem Vorhaben der Bezirksregierung seitens des Schulträgers unter Beteiligung der Schulen mit Schreiben vom 17.06.2013 gem. § 20 Abs. 8 SchulG zugestimmt.

 

 

6.6 Gemeinsamer Unterricht in der Sekundarstufe I

 

Am vergangenen Freitag, den 21.06.2013, fand ein Gespräch zwischen den Herren A. Linke, Dr. T. Winter und G. Brüggemeier für die Stadt Rheine als Schulträger als auch Frau B. Becker, Frau M. Eggert und Herrn D. Wasmuth als zuständige Dezernenten für das Schulamt für den Kreis Steinfurt statt. Inhalt dieser Gesprächsrunde war u. a. die Perspektive für den weiteren schulfachlichen als auch schulorganisatorischen Umgang mit dem gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I an den Schulen der Stadt Rheine für bzw. ab dem Schuljahr 2014/15.

 

Zunächst wurde festgestellt, dass bislang eine erfolgreich arbeitende integrative Lerngruppe an der Overbergschule in Rheine installiert ist. Nachdem nunmehr die Overbergschule auslaufend aufgelöst wird, wird jedoch ab dem Schuljahr 2013/14 an den neu gegründeten Sekundarschulen jeweils eine integrative Lerngruppe eingerichtet werden. Dieses bedeutet zunächst eine 100 %ige Erhöhung des integrativen Beschulungsangebotes und deckt den tatsächlichen Bedarf für das kommende Schuljahr ab.

 

Im Weiteren wurde vereinbart, dass durch das Schulamt für den Kreis Steinfurt über die Grundschulen der Bedarf der Kinder des 4. Jahrgangs mit sonderpädagogischen Förderbedarf für die Sekundarstufe I für das Schuljahr 2014/15 bis Ende September 2013 festgestellt und mitgeteilt werden wird. Damit soll dem Elternwunsch entsprechend erfasst werden, um welche Kinder mit welchem Förderschwerpunkt es gehen wird.

 

Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen wird es sich voraussichtlich um eine Anzahl von Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf handeln, die unterhalb von 15 Schüler/innen liegen wird.

 

Insoweit dürften auch weiterhin die beiden an den Sekundarschulen eingerichteten integrativen Lerngruppen ausreichen und sich damit die Ausweitung auf die anderen Sek. I-Schulformen zunächst erübrigen.

 

 

6.7 Wechsel der Beauftragten für den Aufbau der Sekundarschulen

 

Ende letzten Jahres wurden Frau Margot Brügger und Herr Axel Diekmann mit der Vorbereitung und dem Aufbau der beiden Sekundarschulen in Rheine beauftragt. Diese Beauftragung ist seitens der Bezirksregierung nunmehr mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Gleichzeitig sind mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben Frau Mechthild Vermillion (zurzeit Leiterin der Hauptschule Ibbenbüren-Laggenbeck/Recke) für die Sekundarschule Rheine-Stadt und Herr Stefan Klümper (zurzeit Konrektor der Heriburg-Hauptschule Neuenkirchen) für die Sekundarschule Am Hassenbrock beauftragt worden. Ebenfalls ist seitens der Bezirksregierung beabsichtigt, diesen zuletzt genannten Beauftragten die Aufgaben der Schulleitung der jeweiligen Sekundarschule mit Wirkung ab dem 01.08.2013 zu übertragen. Hierzu verweise ich auf die noch auf der Tagesordnung stehende Vorlage 320/13 (nichtöffentlicher Teil).

 

 

6.8 Josef-Winckler-Preis-Verleihung

 

Die diesjährige Josef-Winckler-Preisverleihung für die jahrgangsbesten Absolventen der Schulen der Stadt Rheine findet am Montag, den 15.07.2013, um 11.00 Uhr im Salzsiedehaus statt. Die Verleihung jährt sich in diesem Jahr zum 50. Mal.

 

 

6.9 50-jähriges Bestehen der Edith-Stein-Schule und der Abendrealschule Rheine

 

Nachdem die Edith-Stein-Schule bereits am 07.06.2013 (gleichzeitig mit dem Festakt des Stadtjubiläums) ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert hat, dürfen wir uns noch auf das 50-jährige Schuljubiläum der Abendrealschule Rheine freuen. Wie bereits bekannt, findet hier die Feierstunde am Donnerstag, den 17.10.2013 um 17.00 Uhr, statt. Die offiziellen Einladungen hierzu  ergehen noch.