Herr Neumann berichtet, dass alle Veranstalter von Ferienlagern mit dem Bescheid über die Förderung ihrer Freizeiten aufgefordert wurden, von den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse einzuholen.

Dazu wurde mit dem Bürgerservice ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung vereinbart.

Die Erfahrungen sollen nach den Sommerferien mit den Beteiligten ausgewertet werden und dann in die anstehenden Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendarbeit einfließen.

Auf Nachfrage nach der ersten Resonanz erklärt Herr Neumann, dass der Grundsatz akzeptiert sei, dass Prozedere jedoch noch geklärt und verbessert werden müsse.

Herr Gausmann ergänzt, dass das Jugendamt Rheine das erste im Kreisgebiet sei, das eine eigene Regelung getroffen habe.

Frau Paege fragt, wie lange die Führungszeugnisse gültig seien. Herr Gausmann hält es für sinnvoll, mit den Trägern einen Zeitraum zu vereinbaren, der für die Ehrenamtlichen praktikabel ist. Dies könne ein Zeitraum von 3 Jahren sein.

Auf Nachfrage, ob mit der Vereinbarung mit den Trägern aus der Empfehlung eine Verpflichtung werde, erklärt Herr Gausmann, dass dies in die Richtlinien als Voraussetzung für die Förderung aufgenommen werden könne.