Herr Neumann verweist auf die Vorlage und ergänzt dazu, dass das Thema Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit schon immer in vielen Einzelfällen geübte Praxis gewesen sei.

Künftig solle die Kommune Rahmenbedingungen schaffen, die diese Praxis nicht zur Ausnahme, sondern zum Regelfall machen solle.

Dazu sei es notwendig, Strukturen zu schaffen, die die Vernetzung der Kinder- und Jugendarbeit mit den Interessenvertretern der Arbeit für Menschen mit Behinderungen fördern.

Es werde auch darum gehen, hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses Thema zu qualifizieren.

Dabei sei klar, dass es sich dabei um einen Prozess handeln wird, der schrittweise umgesetzt werden müsse.

 

Herr Beckmann fragt nach, ob es in Rheine einen „Behindertenführer“ gebe. Herr Gausmann erklärt dazu, die bisherigen Einzelinformationen sollten im nächsten Jahr in einen solchen Werk zusammengefasst werden.

Er ergänzt, dass Schulen inzwischen barrierefrei seien, was jedoch für viele Jugendeinrichtungen noch nicht gelte. Im Übrigen beschränke sich Inklusion nicht auf das Thema Barrierefreiheit.

 

Frau Paege beschreibt die integrativen Angebote der Familienbildungsstätte als sehr personalintensiv.

 

Herr Börger hält es für ein Versäumnis, dass es in Rheine noch keinen Integrationsförderplan gebe. Demgegenüber steht die Meinung, dass Regeln und Pläne allein noch keine Integration bewirken könnten. Es komme vielmehr auf die Grundhaltung zu der Thematik an, die dann im Einzelnen in konkreten Projekten umgesetzt werden müsste.

 

Es besteht Einvernehmen, dass diese Thematik nicht nur den Jugendhilfeausschuss betrifft, sondern die Gesamtverwaltung und den Rat zu einer Grundsatzentscheidung verpflichten wird.

 


Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.