Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Nagelschmidt informiert zunächst, dass in Folge des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes sich der Arbeitskreis Schulstruktur, in der alle Parteien mit ihren schulpolitischen Sprechern vertreten sind, in mehreren Sitzungen mit der kommunalen Klassenrichtzahl beschäftigt habe. Diese besagt, dass in Rheine im Schuljahr 2014/15 30 Eingangsklassen gebildet werden dürfen. Anhand der von der Verwaltung erstellten Übersicht, den Entwicklungen im Bereich der Grundschulen, der Zügigkeiten, dem Offenen Ganztag, dem gemeinsamen Unterricht, der Nebenstandorte und der Gebäudestrukturen, sei man einvernehmlich zur vorliegenden Beschlussvorlage gekommen. Es sollte Transparenz für alle Beteiligten im Vorfeld und somit vor dem Anmeldeverfahren im November geschaffen werden.

 

Herr Gude berichtet, dass zu diesem Tagesordnungspunkt mehrere Vorgespräche geführt wurden. Die Ausgangslage sei nach seiner Meinung klar. Das Land NRW hat in einem Schulkonsens verschiedene Ausgangsituationen im Schulrechtsänderungsgesetz dargestellt. Diese seien nun vor Ort zu regeln und zu kommunizieren sowie von den Kommunalpolitikern umzusetzen. Die Änderung des Schulrechts gab es bereits im vergangenen Jahr. Da die notwendigen Ausführungsbestimmungen noch fehlten, bestand die Möglichkeit, noch weiter nach altem Schulrecht zu verfahren. Schülern, Eltern und Lehrern fehlte damals die Klarheit. Im Rahmen der tatsächlichen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/14 sei man von den Entwicklungen überrascht worden. Somit bestand nur eine kurze Zeit, hierauf zu reagieren. Daher sei es wichtig, sich mit der Thematik bereits jetzt und nicht erst nach dem Anmeldeverfahren zu beschäftigen. Daher habe man die Verwaltung beauftragt. Zur Schulentwicklung gehören die Kriterien Offener Ganztag, Gemeinsamer Unterricht, Kindertagesstätten sowie die bauliche Entwicklung im Umfeld. Dieses sind alles Einzelparameter, die alleine nicht entscheidend sind. Ein weiterer im vergangenen Jahr geschaffener Parameter war die Frage des Verbundes. Dahin gehend gab es die Beurteilung der Schule selbst in Form der räumlichen und baulichen Situation. Es wurde versucht, diese Parameter soweit wie möglich zu berücksichtigen. Nun solle im Vorfeld eine Klarheit geschaffen werden, die für alle Beteiligten eine Leitplanke sein kann und somit Transparenz schaffe.

Die CDU-Fraktion wird dem Vorschlag der Verwaltung und damit dem einheitlichen Votum des Arbeitskreises Schulstruktur zustimmen.

Die Schülerzahlen in Mesum geben eine 3-Zügigkeit  (verteilt auf zwei Schulen) her. Man habe sich im Vorfeld entschieden, den im letzten Jahr getroffenen Verbund im zweiten Jahr zu stärken. Für ihn sei es befremdlich, dass zwei Tage vor der Sitzung des Schulausschusses von der Fanziskusschule ein „Dreier-Verbund“ vorgeschlagen werde. Dieses sei mit den Beteiligten nicht besprochen worden.

Den heutigen Beschluss sehe er als Konsequenz des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes an.

Der Beschlussvorschlag habe nichts mit der Qualität der Edith-Stein-Schule zu tun. Die Zweizügigkeit werde zurzeit nur über mobile Lösungen geschaffen, das Schulgebäude lasse eine dauerhafte Zweizügigkeit nicht zu.

 

Herr Mollen entgegnet, dass die SPD-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. In den vergangenen zwei Wochen wurden viele Gespräche mit den Schulen, Schulleitern und in der Grundschulleiterkonferenz geführt. Beim Einstieg in diese Gespräche habe seine Fraktion gemerkt, dass man aus diesen Gesprächen gelernt habe. Diese Erfahrungen möchten sie in die Entscheidung einfließen lassen. Die von Herrn Gude genannten Argumente sind nachvollziehbar. Sie sprechen aber nicht zwingend dafür, jetzt diesen Beschluss zu fassen. Man könne auch Empfehlungen für die weitere Diskussion bzw. Erarbeitung festlegen, die Anmeldezahlen abwarten und anschließend entscheiden.

Weiter berichtet Herr Mollen, dass er mit den vorhandenen Zahlen und Tabellen gearbeitet habe. Hierbei habe er den Gedanken aufgenommen, sogenannte Verbünde oder Klaster zu bilden. Dieses solle nach seiner Ansicht in weiteren Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur diskutiert werden. Es könne so die Perspektivplanung und die Entscheidung nicht nur für 2015/16 sondern ggf. auch noch für 2014/15 verändert werden und zu einer zufrieden stellenden Lösung für alle Beteiligten führen.

Für ihn sei die Aussage der Franziskusschule, dass sie in die Lösung „Verbundschule Elte-Mesum“ nicht eingebunden bzw. gefragt worden, überraschend.

Anschließend weist Herr Mollen darauf hin, dass die Zahlen von Herrn Dr. Garbe (Schulentwicklungsplanung) von den Zahlen der Stadt Rheine abweichen. Die Zahlen der Stadt Rheine bilden bei der Berechnung der Zügigkeit die Grundlage. Hierauf habe er die Zuordnung der prognostizierten Schülerzahlen und Zügigkeiten angeschaut. In 50 Prozent der Fälle komme er zu dem Ergebnis, dass die im Beschlussvorschlag festgelegten Zügigkeiten nicht zu rechtfertigen seien. Bei der Festlegung dieser Zügigkeiten bewege man sich im spekulativen Bereich. Daher sei es das Ansinnen der SPD, entsprechenden Anmeldezahlen tatsächlich vorliegen zu haben und dann fundiert mit Fakten Entscheidungen zu treffen. Er sei der Meinung, dass man über weitere Alternativen nachdenken solle. Eine Alternative wäre es beispielweise, Verbünde etwas größer zu fassen. Dieses würde bedeuten, weitere Verbünde ohne Not bzw. ohne Basis der Anmeldezahlen zu bilden. Beispielhaft könne über folgende Verbünde nachgedacht werden: Bodelschwinghschule / Ludgerusschule Schotthock / Antoniusschule oder Paul-Gerhardt-Schule / Gertrudenschule. Durch die Bildung dieser Verbünde könnten Zügigkeiten eingespart werden. Diese Ansätze bzw. Gedanken solle der Arbeitskreis Schulstruktur aufnehmen und beraten. Daher schlage er vor, den Beschluss heute nicht endgültig zu fassen, weitere Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur in den nächsten zwei Monaten durchzuführen und über größere Verbünde von Grundschulen nachzudenken. Die Festlegung sollte seines Erachtens erst nach Vorlage des Anmeldeergebnisses erfolgen. Ein Beschluss solle daher in der nächsten Schulausschusssitzung (November 2013) gefasst werden.

 

Herr Linke gibt den Hinweis, dass die von der Verwaltung zusammengestellten Zahlen dem Melderegister entnommen wurden und sich nach den alten Schulbezirksgrenzen richten.

Bei einer Verbundlösung habe man die Situation, dass die Entscheidung über Aufnahmen oder Ablehnungen für einen Schulstandort dann von der Schulleitung zu treffen sei. Es gelte, die kommunale Klassenrichtzahl in einem Verbundsystem oder im jetzigen System einzuhalten.

 

Herr Ortel informiert, dass man zu einer Zahlenstruktur kommen müsse, die für Arbeitskreismitglieder nicht das Springen von einer Spalte zu anderen Spalte erfordere. Dieses führe zu einer unnötigen Zahlendiskussion. Herr Ortel berichtet weiter, dass er an vielen Gesprächen teilgenommen habe. Es wurden viele neue Aspekte, die bisher nicht in den Blickpunkt geraten sind, genannt. Er habe diese Aspekte als Anstoß für weitere Beratungen mitgenommen. In den bisherigen Gesprächen habe er keine ernsthafte Stimme gehört, die bestreitet, dass im Jahre 2014/15 in Mesum drei Eingangsklassen in den beiden Grundschulen gebildet werden. Dieses war der Ausgangspunkt des Arbeitskreises Schulstruktur im Juli 2013, Überlegungen anzustellen, wie diese drei Klassen bei zwei Schulen (Johannesschule Mesum und Franziskusschule) sinnvoll unter Einbeziehung anderer Aspekte einzubringen sind. Der Arbeitskreis Schulstruktur war einhellig der Meinung, wenn in Mesum drei Eingangsklassen gebildet werden, stehe die Überlegung an, ob nicht die Schule, die den Verbund mit Elte eingeht, aus vielen Gründen in die Zweizügigkeit gehe. Und dieses sei nun die Johannesschule Mesum. Das sei der Hintergrund für die Entscheidung gewesen.

Die Zahl 30 (Eingangsklassen) habe nach seiner Auffassung Naturgesetzcharakter. Somit ist es folgerichtig zu sagen, dass die Johannesschule Mesum die Verbundschule sei und somit zweizügig eingerichtet werde. Weiterhin habe der Arbeitskreis im Juli festgelegt, dass die Eltern der betroffenen Kinder in Mesum schon frühzeitig  wissen sollen, nach welchen Kriterien hier der Schulträger seiner nach dem Schulgesetz ihm obliegenden Lenkungsfunktion durchführe. Dieses stelle Transparenz dar. Er komme zu dem Ergebnis, dass es in Mesum keine vier Klassen geben werde.

 

Herr Brunsch berichtet für die FDP-Fraktion, dass für die in der Vorlage aufgeführten Grundschulen viele gute Argumente aufgelistet seien. An den von allen Fraktionen im Arbeitskreis Schulstruktur erarbeiteten Leitlinien (u. a. Verbundschule stärken, räumliche Situation der Schulstandorte) werde sich auch bis November nichts ändern. Bei einer heutigen Entscheidung werde ein Kampf der Grundschulen untereinander vermieden. Gleichzeitig werde den Eltern Planungssicherheit gegeben. Eine Planungssicherheit haben die Eltern jedoch nicht, wenn heute die Zügigkeiten offen bleiben.

Die FDP-Fraktion werde beantragen, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Politik, Schulaufsicht und Grundschulleiterkonferenz einen Prozess einleiten werde, der die Fragen, ob, wann und wo Schulverbünde gegründet werden können, aufgreift.

 

Herr Mollen gibt den Hinweis, dass höhere Zügigkeiten in größeren Verbundschulen zu besseren pädagogischen und organisatorischen Möglichkeit führen.

 

Herr Gude berichtet, dass eine heutige Entscheidung nicht endgültig sei. Daher möchte die CDU-Fraktion heute einige Parameter verbindlich festlegen, so dass sich Eltern hierauf einstellen können. Ebenfalls sollen die Anmeldezahlen unmittelbar nach dem Anmeldeverfahren im Arbeitskreis diskutiert werden. Wichtig sei es, dass die Eltern schon jetzt Klarheit hätten. Ein Begriff „Elternwille“ sei für ihn sehr schwierig. In den letzten drei Wochen habe er unterschiedlichen Elternwillen erlebt. Daher sei es sehr schwierig, bei dieser Thematik auf den Elternwillen zu verweisen. Er bitte den Ausschuss, auch heute eine Entscheidung für die Edith-Stein-Schule zu treffen. Hier müsse eine Entscheidung auf Grund der baulichen Situation getroffen werden. Eine Entscheidung solle heute jedoch nur für das nächste Schuljahr getroffen werden. Dann solle überlegt werden, wie eine Schulstruktur für die Edith-Stein-Schule und der umliegenden Schulen auch gestaltet werden kann. Sollten die Anmeldezahlen im November anders als prognostiziert ausfallen, dann sei es die Pflicht von Politik und Verwaltung, dieses vernünftig zu betrachten. Sollte es heute zu keinem Beschluss kommen, werde eine unangenehme Entscheidung verschoben.

 

Herr Ortel findet es wohltuend, dass die heutige Diskussion sachlich geführt werde. Dieses sei eine gute Ausgangslage für weitere Gespräche in dieser immer schwieriger werdenden Materie.

Herr Ortel stellt die Frage, ob man den Menschen bei einer Vertagung nicht etwas vormache. Insgesamt seien 30 Klassen zu bilden, d. h. zwei Klassen müssen noch gekürzt werden.

 

Herr Mollen kann jedoch nicht erkennen, dass die Planungssicherheit für die Eltern jetzt größer werde. Bei einem möglichen Überhang beim Anmeldeverfahren von z. B. 15 Schüler/innen bei der Edith-Stein-Schule seien die angenommenen Rahmenbedingungen nicht gegeben. Abgewiesene Schüler/innen können ggf. wegen einer anderen Konfessionszugehörigkeit nicht an der Kardinal-von-Galen Schule angemeldet werden. Weiterhin werde von der Kardinal-von-Galen Schule kein Offener Ganztag angeboten. Er hoffe aber weiter auf gute Gespräche und dass im Dezember die eine oder andere Korrektur vorgenommen werden könne.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte und damit die Festlegung der Zügigkeiten der einzelnen Grundschulen im Schuljahr 2014/2015 zu beschließen:

 

 

Schule

 

Anzahl der Eingangsklassen / Zügigkeit

Annetteschule

Rheine

3

Bodelschwinghschule

Rheine

2

Canisiusschule

-      Hauptstandort Alten-rheine

-      Teilstandort Rodde

 

Rheine

3

Edith-Stein-Schule

Rheine

1

Franziskusschule Mesum

Rheine-Mesum

1

Gertrudenschule

Rheine

2

Johannesschule Eschendorf

Rheine

2

Johannesschule Mesum

-      Hauptstandort Mesum

-      Teilstandort Elte

Rheine-Mesum /

Rheine-Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

Rheine

2

Ludgerusschule Schotthock

Rheine

2

Marienschule Hauenhorst

Rheine-Hauenhorst

2

Michaelschule

Rheine

3

Paul-Gerhardt-Schule

Rheine

2

Südeschschule

Rheine

2

 

 

 

Gesamt

 

30

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen

                                             4 Nein-Stimmen

                                             0 Enthaltungen

 

 

Nach der Beschlussfassung übergibt Herr Andreas Harmsen (Schulpflegschaftsvorsitzender der Edith-Stein-Schule) eine Unterschriftenliste an die Vorsitzende des Schulausschusses Frau Nagelschmidt.