Herr Schröer informiert über die geplante Erweiterung des Gertrudenstiftes. Es werde ein Anbau für Seminarräume und einen Gesellschaftsraum geplant. Der Bauantrag soll im Herbst 2013 gestellt werden. Herr Schröer teilt mit, dass dieses Bauvorhaben grundsätzlich  nach § 34 BauGB genehmigungsfähig sei.