Herr Linke gibt folgende Informationen:

 

3.1 Unterschriftenaktion der Edith-Stein-Schule

 

Nach der Beschlussfassung zum TOP 4 „Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen und Festlegung der Zügigkeiten für die einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2014/15“ (Vorlage 349/13) der letzten Schulausschusssitzung am 18. September 2013 übergab der Schulpflegschaftsvorsitzende der Edith-Stein-Schule, Herr Andreas Harmsen, eine Liste mit 369 Unterschriften an die Vorsitzende des Schulausschusses. Die Überschrift dieser Unterschriftenliste lautete: „Wir wollen, dass die Edith-Stein-Schule zweizügig bleibt und sagen „Nein!“ zur geplanten Einzügigkeit.“

 

 

3.2 Anmeldezahlen der Rheiner Grundschulen zum Schuljahr 2014/15

 

Die Anmeldezahlen zu den Rheiner Grundschulen zum Schuljahr 2014/15 stellen sich mit heutigem Stand wie folgt dar:

 

Grundschule

Anmeldungen/Anzahl

der Schüler/innen

davon am Teil-/Nebenstandort

Klassenbildung gem. § 6 a VO zu § 93 Abs. 2 SchulG

Annetteschule

38

 

2

Bodelschwinghschule

44

 

2

Canisiusschule

56

29 (Rodde)

3

Edith-Stein-Schule

26

 

1

Franziskusschule Mesum

31

 

2

Gertrudenschule

38

 

2

Johanneschule Eschendorf

49

 

2

Johanneschule Mesum

57

14 (Elte)

3

Kardinal-von-Galen-Schule

55

 

2

Ludgerusschule Schotthock

44

8 (Antonius)

2

Marienschule Hauenhorst

46

 

2

Michaelschule

65

 

3

Paul-Gerhardt-Schule

62

 

3

Südeschschule

57

19 (Konrad)

3

 

 

 

 

GESAMT

668

 

32

 

 

 

 

jahrgangsübergreifender

Unterricht

 

 

 

Canisiusschule, TSt Rodde

10

 

 

Johannesschule Mesum, TSt Elte

8

 

 

 

 

 

 

GESAMT

686

 

 

 

 

 

 

kommunale Klassenrichtzahl

geteilt durch 23

= 29,83 (gerundet = 30)

30

 

 

 

 

 

Derzeit haben sich 13 dem Grunde nach für das Schuljahr 2014/15 der Schulpflicht unterliegenden Kinder im Stadtgebiet an den Grundschulen noch nicht angemeldet. Das schulrechtliche Verfahren ist anhängig.

 

 

3.3 Begrenzung der Eingangsklassengröße der Ludgerusschule Schotthock

 

Mit Schreiben vom 11. November 2013 wurde der Schulverwaltung der Eilbeschluss der Schulkonferenz der Ludgerusschule Schotthock zugeleitet, wonach die Begrenzung der Eingangsklassengröße auf 25 Schüler/innen beantragt wurde. Begründet wurde dieses mit dem Verweis auf das Eckpunktepapier des Grundschulkonzeptes NRW entsprechend dem schulpolitischen Konsens aus dem Jahre 2011.

 

Hierzu sei Folgendes angemerkt: Zwar wurde im Konzept bzw. Eckpunktepapier zum schulpolitischen Konsens die Möglichkeit des Schulträgers beschrieben, unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl die Aufnahmekapazität und damit die Klassengröße u. a. von (einzelnen) Schulen mit besonderen Lernbedingungen (z. B. Schwerpunktschule im Bereich der Integration / Inklusion, Schulen in sozialen Brennpunkten) zu begrenzen. Dieses ist auch ins Schulgesetz NRW, jedoch nicht weiter ausführend in den entsprechenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, aufgenommen worden. Danach gilt grundsätzlich der Klassenfrequenzrichtwert mit einer Bandbreite von 15 bis 29 Schüler/innen.

 

Inwieweit ergibt sich die maßgebliche Rechtsgrundlage alleine aus § 46 Abs. 3 Satz 3 SchulG, wonach der Schulträger die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler/innen einer oder mehrerer Grundschulen begrenzen kann, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Dabei handelt es sich um eine reine Ausnahmevorschrift, deren Anwendung für die einzelne Schule, insbesondere im Hinblick auf „besondere Lernbedingungen“ einzelfallspezifische stichhaltige, vorwiegend schulfachliche und –pädagogische Gründe erfordert. Anderenfalls ist eine solche Begrenzung der Klassengröße, insbesondere auch gegenüber den anderen Rheiner Grundschulen, wohl nicht zu rechtfertigen.

 

Obwohl diese Möglichkeit auf Grund der aktuellen Anmeldesituation an der Ludgerusschule Schotthock für das Schuljahr 2014/15 keine Rolle spielen dürfte, ist der Antrag seitens der Schule perspektivisch noch mit begründeten Argumenten zu füllen und im Anschluss daran seitens des Schulträgers darüber zu entscheiden.

 

 

3.4 Aktuelle Anträge auf bauliche Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen von Schulen der Stadt Rheine

 

Johannesschule Mesum, Teilstandort Elte

 

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 hat die Schulkonferenz der Johannesschule Mesum, Teilstandort Elte; noch einmal auf die Dringlichkeit der Sanierungsbedürftigkeit der Fenster nebst Beschattungsanlagen am Gebäude der ehemaligen Ludgerusschule Elte hingewiesen und somit im Hinblick auf die nun feststehende weitere schulische Nutzung die besondere Priorität der baulichen Instandhaltungsmaßnahme eingefordert. Der bestehende Bedarf ist bereits seit Längerem bekannt.

 

Nachdem die schulische Nutzung des Gebäudes mit Errichtung des Grundschulverbundes zumindest für die nächsten Jahre und perspektivisch auch dauerhaft gesichert sein dürfte, wurde inzwischen seitens der zuständigen Gebäudewirtschaft der beschriebenen Bauunterhaltungsmaßnahme eine hohe Priorität eingeräumt.

 

Weiteres wird durch den Fachbereich Planen und Bauen veranlasst.

 

Ludgerusschule Schotthock, Nebenstandort Antoniusschule

 

Unter Hinweis auf die bekannte Stellungnahme der Schulkonferenz vom 19. Februar 2013 zum Thema „Auslaufende Auflösung des Nebenstandortes Antoniusschule zum Schuljahr 2013/14“ weist die Schulleiterin Frau Schmidt mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2013 nochmals auf die dringende umfängliche Renovierungsbedürftigkeit des Gebäudes der Antoniusschule hin. Begründet liegt dieses insbesondere in der weiterhin sehr mangelbehafteten und teilweise auch gesundheitsgefährdenden Gebäudesubstanz. Dieses ist der hiesigen Gebäudewirtschaft ebenfalls zugetragen worden und dort bekannt.

 

Eine mögliche Schließung des Standortes der Antoniusschule war bislang aus schulorganisatorischen als auch schulpolitischen Erwägungen nicht gewollt und nicht erforderlich.

 

Die Gebäudewirtschaft ist involviert und wird das Weitere und vor allem das Notwendige veranlassen.

 

Euregio Gesamtschule

 

Mit Schreiben vom 11. November 2013 bat die Schulleiterin Frau Reckmann-Bigge um dringende Berücksichtigung der im Folgenden aufgelisteten Anträge der Schulkonferenz der Euregio Gesamtschule:

 

-      (erneuter) Antrag auf Neuerrichtung der Lehrküche

-      Einrichtung eines Raumes für das Fach Textilgestaltung

-      Renovierung der Klassenräume

-      Erneuerung des Sporthallenboden in Halle 1 (Alte Halle im Gebäudetrakt A)

-      Schaffung von (weiteren) zeitgemäßen Lehrerarbeitsplätzen

-      Austausch der Fenster mit Aluminiumrahmen gegen zeitgemäße, energetisch sinnvolle Fenster im Gebäudetrakt C

 

Die Anträge zur Einrichtung bzw. Ausstattung werden unter Gesichtspunkten der Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel seitens der Schulverwaltung geprüft.

 

Hinsichtlich des erneut und unter Hinweis auf die dringende Erforderlichkeit gestellten Antrages auf Neuerrichtung der Lehrküche führt die hiesige Gebäudewirtschaft derzeit bereits eine entsprechende Planungs- und Kostenermittlung durch. Hauswirtschaftslehre ist im Lehrplan der Gesamtschule für alle Jahrgänge vorgesehen und wird ebenfalls im Wahlpflichtbereich in mindestens drei Kursen pro Jahrgang angeboten. Die Lehrküche ist über 20 Jahre alt und längst abgeschrieben. Der Bedarf besteht, jedoch ist die Ausführung in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen einer Priorisierung für das Jahr 2014 oder 2015 noch festzulegen.

 

Nachdem bereits in diesem Jahr in den bekannten Flurabschnitten zusätzlicher Raum für Lehrerarbeitsplätze geschaffen wurde, sind weitere Raumbedarfe (Lehrerarbeitsplätze, Raum „Textilgestaltung“), falls nicht im Bestand, wohl nur im Zuge der mit der Erhöhung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe auf vier Züge ab dem Schuljahr 2015/16 geplanten und notwendigen Schulraumerweiterung realisierbar.

 

Die weiteren beantragten Begehrlichkeiten in Sachen Renovierung, Instandhaltung und Bauunterhaltung an der Euregio Gesamtschule liegen der hiesigen Gebäudewirtschaft ebenfalls vor und werden von dort verfolgt.

 

Emsland-Gymnasium

 

Nicht nur – wie eben vorgetragen – die Euregio Gesamtschule, sondern auch die Schulleiterin Frau Straßburg-Mulder untermauert und bekräftigt mit Schreiben vom 15. November 2013, ergänzt durch das Schreiben vom 26. November 2013, den bereits vorliegenden Antrag auf Neueinrichtung und Sanierung der Lehrküche des Emsland-Gymnasiums. Das Emsland-Gymnasium bietet als einziges Rheiner Gymnasium das Fach Ernährungslehre in der Oberstufe und ebenfalls als Abiturfach an. Dieses Angebot wird derzeit von über 200 Schüler/innen in Anspruch genommen. Im Übrigen würde durch die Neueinrichtung des Küchenbereiches ebenfalls eine Nutzungsmöglichkeit durch die Lehrkräfte in den Pausen, sprich im Mittagsbereich geschaffen, was wiederum zu einer Entspannung in dem räumlich sowieso beengten Lehrerzimmerbereich führen würde. Die derzeitige Lehrküche ist bereits über 30 Jahre alt und lange abgeschrieben. Der Bedarf besteht. Auch hier ist die hiesige Gebäudewirtschaft bereits mit den entsprechenden Bau- und Kostenplanungen beauftragt und tätig. Die Umsetzung ist in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen einer Priorisierung für das Jahr 2014 oder 2015 noch festzulegen.

 

3.5. Betreuungssituation an der Michaelschule

 

Mit Schreiben vom 08. November 2013, unterschrieben durch die Schulkonferenz der Michaelschule, wurde vor dem Hintergrund einer unbefriedigenden Betreuungssituation um ein Gespräch mit dem Schulträger gebeten. Neben der kritischen und sich mit 90 Plätzen an der Kapazitätsgrenze befindlichen räumlichen Situation der Offenen Ganztagsschule wurde ebenfalls der Wunsch nach flexibleren Abholzeiten sowie einem Betreuungsangebot in dem Zeitfenster von 11:30 Uhr bis 14:00 Uhr geäußert.

 

Die aus den räumlich beschränkten Gegebenheiten resultierende kritische Situation der Offenen Ganztagsschule ist sicherlich allen Beteiligten bekannt, jedoch nur durch Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten und damit weiteren investiven baulichen Maßnahmen zu entschärfen.

 

Der Wunsch nach flexibleren Abholzeiten im Bereich des Offenen Ganztags ist durchaus in Teilen verständlich, jedoch sowohl gemäß den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien rein rechtlich nicht möglich, weil weder gewollt, noch pädagogisch sinnvoll. Das Einschränken von Ganztagszeiten kann nicht Ziel der Schulpolitik in Rheine sein.

 

Ein parallel neben dem Offenen Ganztag laufendes Betreuungsangebot, analog dem Förderprogramm „Schule von 8 -1“, besteht an der Michaelschule genau wie an allen anderen Offenen Ganztagsschulen der Stadt Rheine nicht.

 

Ein lösungsorientierter Austausch wird ebenfalls seitens des Schulträgers angestrebt.

 

Die beschriebene Thematik bzw. Problematik könnte ebenfalls in ein zu erstellendes strukturelles Konzept zur Gestaltung der Betreuungsangebote an den Grundschulen der Stadt Rheine einfließen.

 

3.6. Auslaufmodalitäten der Don-Bosco-Schule

 

Mit Schriftsatz vom 04. November 2013, unterschrieben von der Schulpflegschaft, der Schulkonferenz und der Schulleitung, bat die Don-Bosco-Schule in Rheine-Mesum um zeitnahe Mitteilung über die seitens des Schulträgers geplanten Auslaufmodalitäten der Schule.

 

Unabhängig von diesem Schreiben war bereits für den 14. November 2013 auf Einladung des zuständigen Beigeordneten der Stadt Rheine ein Gespräch unter Beteiligung der Schulaufsicht, der beiden Hauptschulleitungen als auch Vertretern der Schulverwaltung anberaumt worden.

 

In diesem konstruktiv und lösungsorientiert geführtem Gespräch verständigte man sich im ersten Schritt auf die Erstellung einer Vorlage, mit der das Verfahren, die Beschulung und insbesondere der letzte Beschulungsort der Schüler/innen bis hin zur auslaufenden Auflösung der beiden Hauptschulen zum Schuljahr 2017/18 konkret zu beschreiben ist.

 

Mit dieser Vorlage wird man dann in die zuständigen Gremien der Schulen und des Schulträgers gehen.

 

3.7. Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2014/15

 

Für die Euregio Gesamtschule ist ein vorgezogenes Anmeldeverfahren in dem Zeitraum vom 10. bis 14. Februar 2014 beantragt und inzwischen seitens der Bezirksregierung Münster auch genehmigt worden.

 

Das Anmeldeverfahren für die übrigen weiterführenden Schulen erfolgt dann in der Zeit vom 24. bis 28. Februar 2014.