Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

IA3395

Herr Kotte bezieht sich auf das bestehende Provisorium und fragt, wann mit dem Bau des Häuschens zum Unterstellen der Einkaufswagen zu rechnen sei.

 

Herr Löcken bittet die Verwaltung um eine Darstellung des genauen Standortes des Unterstandes. Er verweist auf die bestehende gefährliche Situation durch die Öffnung des provisorischen Unterstandes in Richtung der Straße.

 

Frau Gellenbeck erklärt, dass die Baugenehmigung vor etwa 2 Wochen nach Erreichen des Standes gemäß § 33 BauGB erteilt worden sei und der Bau des Unterstandes erwartet werde. Die Öffnung des Gebäudes sei bisher in Richtung des Gehweges vorgesehen.

 

Herr Löcken fordert die Verwaltung auf, auf eine tatsächliche Umsetzung der Planung zu achten.

 

Herr Dewenter erläutert, dass die Verkehrsführung durch Einbahnstraßenregelung noch nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werde.

 

Herr Winkelhaus erklärt, dass er grundsätzlich gegen den Bau des Unterstandes für die Einkaufswagen sei und dass er deshalb den Beschlüssen nicht zustimmen werde.


 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288, Kennwort: "Zentrum Dutum/Dorenkamp", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288, Kennwort: "Zentrum Dutum/Dorenkamp", der Stadt Rheine - auf Grund der geringen Flächengröße und dem unwesentlichen Änderungsinhalt – für den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine nicht darstellungsrelevant ist und damit als aus ihm entwickelt angesehen wird; demzufolge bedarf es keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.


Abstimmungsergebnis:           bei 1 Gegenstimme mehrheitlich beschlossen