Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

0:57:20

 

Zu Beginn der Beratung erklären sich Herr Gude und Frau Stockel für befangen und verlassen den Verhandlungstisch.

 

Herr Linke verweist auf die Vorlage der Verwaltung.

 

Auf Anfrage von Herrn Holtel erläutert Herr Gausmann die Zusammensetzung der einzelnen Stellenanteile der vertraglichen Regelungen.

Herr Reiske fragt nach, in welchem Rahmen sich der Kreis Steinfurt als Träger der Sozialhilfe an den Kosten der genannten Stellen beteiligt. Er regt an, ein Schreiben an den Kreis Steinfurt zu richten, in dem der Kreis nochmals aufgefordert wird, seiner Verantwortung -insbesondere in finanzieller Hinsicht- in der Sozialhilfe ausreichend gerecht zu werden bzw. die bisherigen Beteiligungen zu verstärken.

Herr Thüring bittet um Erläuterung, welche Auswirkungen evtl. wegfallende Drittmittel auf die Verträge haben. Herr Gausmann erläutert hierzu, dass in diesem Fall automatisch ergebnisoffene neue Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.

Herr Wilp und Herr Jansen wünschen sich mehr Transparenz zur Finanzierung der einzelnen Stellen. Die Verwaltung wird gebeten, eine Übersicht über alle von den Verträgen betroffenen Stellen, hinsichtlich deren Finanzierung (welche Stelle trägt welche Anteile) zu erstellen.

Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

 1. Der Sozialausschuss der Stadt Rheine beschließt, mit dem Caritasverband Rheine vertragliche Regelungen mit folgenden Stellenanteilen und  Förderquoten zu treffen:

 

  1. Suchtberatung                                                       1,67 Stellen,

50% Personalkosten

  1. Migrationsdienste                                                  2,89 Stellen,

60% Personalkosten

  1. Seniorenberatung                                                   1,0 Stellen

50% Personalkosten

  1. Umsetzung Sozialplan Alter                                    0,5 Stellen

                                                                                  70% Personalkosten

5. Wohnraumberatung                                                          1,0 Stellen

                                                                                  25% Personalkosten

6. Psychosoziale Beratung                                          3,0 Stellen

                                                                                  50% Personalkosten

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen so zu treffen, dass zweckgebundene Drittmittel  bei der Berechnung der Zuwendung zu berücksichtigen sind.

 

3. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass als Sach, - und Gemeinkosten eine Zuwendung in Höhe von 15% der Personalkosten, berechnet auf einen tariflich Beschäftigten, Entgeltgruppe S12 Stufe 6 (derzeit ca. 9000,- €) anteilmäßig vereinbart wird.

 

4. Die Vertragslaufzeit sollte zunächst bis zum 31.12.2018 befristet werden, eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund  ist vor dem 31.12.2015 nicht vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig