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Zu Beginn der Beratung erklären sich Herr Gude und Frau Stockel für befangen und verlassen den Verhandlungstisch.
Herr Linke verweist
auf die Vorlage der Verwaltung.
Auf Anfrage von
Herrn Holtel erläutert Herr Gausmann die Zusammensetzung der einzelnen
Stellenanteile der vertraglichen Regelungen.
Herr Reiske fragt
nach, in welchem Rahmen sich der Kreis Steinfurt als Träger der Sozialhilfe an
den Kosten der genannten Stellen beteiligt. Er regt an, ein Schreiben an den
Kreis Steinfurt zu richten, in dem der Kreis nochmals aufgefordert wird, seiner
Verantwortung -insbesondere in finanzieller Hinsicht- in der Sozialhilfe ausreichend
gerecht zu werden bzw. die bisherigen Beteiligungen zu verstärken.
Herr Thüring bittet um Erläuterung, welche Auswirkungen evtl. wegfallende Drittmittel auf die Verträge haben. Herr Gausmann erläutert hierzu, dass in diesem Fall automatisch ergebnisoffene neue Vertragsverhandlungen aufgenommen werden.
Herr Wilp und Herr Jansen wünschen sich mehr Transparenz zur Finanzierung der einzelnen Stellen. Die Verwaltung wird gebeten, eine Übersicht über alle von den Verträgen betroffenen Stellen, hinsichtlich deren Finanzierung (welche Stelle trägt welche Anteile) zu erstellen.
Zum Abschluss dieses
Tagesordnungspunktes fasst der Sozialausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Der Sozialausschuss der Stadt Rheine beschließt, mit dem Caritasverband Rheine vertragliche Regelungen mit folgenden Stellenanteilen und Förderquoten zu treffen:
- Suchtberatung 1,67 Stellen,
50% Personalkosten
- Migrationsdienste 2,89 Stellen,
60% Personalkosten
- Seniorenberatung 1,0 Stellen
50% Personalkosten
- Umsetzung Sozialplan Alter 0,5 Stellen
70% Personalkosten
5. Wohnraumberatung 1,0 Stellen
25% Personalkosten
6. Psychosoziale Beratung 3,0 Stellen
50% Personalkosten
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vertraglichen Regelungen so zu treffen, dass zweckgebundene Drittmittel bei der Berechnung der Zuwendung zu berücksichtigen sind.
3. Darüber hinaus ist vertraglich zu vereinbaren, dass als Sach, - und Gemeinkosten eine Zuwendung in Höhe von 15% der Personalkosten, berechnet auf einen tariflich Beschäftigten, Entgeltgruppe S12 Stufe 6 (derzeit ca. 9000,- €) anteilmäßig vereinbart wird.
4. Die Vertragslaufzeit sollte zunächst bis zum 31.12.2018 befristet werden, eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund ist vor dem 31.12.2015 nicht vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig