Sitzung: 09.12.2013 Unterausschuss "Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen"
Herr Gausmann äußert zunächst
sein Befremden über die Anmerkung von Herrn Timpe in der Beratung der
Richtlinien im Jugendhilfeausschuss am 28. November 2013 nach der
ausführlichen, einvernehmlichen Vorbereitung der Thematik im letzten
Unterausschuss und dem Vorbereitungstreffen mit dem
Herr Timpe macht terminliche Gründe dafür geltend, dass er an der letzten Sitzung des Unterausschusses nicht habe teilnehmen können.
Im Detail werden folgende Punkte noch einmal beraten:
- Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse
Herr Timpe hält es für erforderlich, vor der Verpflichtung für die freien Träger, polizeiliche Führungszeugnisse einzusehen, diese ausführlich und umfangreich zu informieren und damit nicht einfach die Verantwortung für den Kinderschutz auf die Träger zu verlagern.
Herr Neumann zeigt dazu auf, dass in diesem Jahr bereits die Träger der größeren Ferienmaßnahmen mit dem Bewilligungsbescheid eine ausführliche Information und über das mögliche Verfahren erhalten hätten. Anfang des nächsten Jahres werde es ein Auswertungstreffen mit diesem Personenkreis geben, um die Erfahrungen und die Schwachpunkte gemeinsam auszutauschen und Vorschläge für das künftige Verfahren zu machen. Dazu gehöre auch der Schulungsbedarf, der in der vorhandenen Trägerstruktur sehr unterschiedlich sei.
Inzwischen habe es auch mehrere Treffen auf Kreisebene gegeben, um eine gemeinsame Verfahrensweise auf Kreisebene zu erreichen. Auch dort bestehe Einvernehmen, die Verpflichtung zur Einsichtnahme in die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse in den anderen Jugendämtern in die Richtlinien aufzunehmen.
Es wird vereinbart, in die Beschlussvorlage eine Protokollnotiz aufzunehmen, die der schrittweisen Umsetzung Rechnung trägt. Sie lautet: „Das genaue Verfahren soll gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendarbeit, wir vorgesehen, entwickelt und vereinbart werden.“
- Einsatz von
Bildungs- und Teilhabegutscheinen
Hier merkt Herr Timpe an, dass er es nicht für zulässig halte, von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Freizeiten zu verlangen, ihre Bildungs- und Teilhabegutscheine verpflichtend für diese Maßnahme einsetzen.
Es wird daher vereinbart, den Passus, der bisher lautet „diese sind einzusetzen“, sofern sie noch nicht durch andere Aktivitäten gebunden sind, zu ersetzen durch den Passus „diese sollen eingesetzt werden“, sofern sie noch nicht durch andere Aktivitäten gebunden sind.
- Höhe des
Zuschusses für Freizeiten
Herr Timpe hält es für notwendig, nicht nur die Zuschläge für benachteiligte Personenkreise zu erhöhen, sondern den Grundbetrag von 2,50 € anzuheben, da dieser nicht mehr zeitgemäß sei.
Herr Gausmann entgegnet dazu, dass genau diese Frage ausführlich mit den Trägern der Ferienfreizeiten im vergangenen Jahr diskutiert wurde. Dabei bestand Übereinstimmung, in einer Güterabwägung nicht den Grundbetrag zu erhöhen, sondern stattdessen die Förderung bedürftiger Personenkreise zu verbessern.
Natürlich stehe es dem
Mehrheitlich besteht Übereinstimmung, in diesem Punkt keine Änderungen vorzunehmen.
- Internationaler
Jugendaustausch
Herr Timpe weist darauf hin, dass bei Inkrafttreten der Richtlinien zum 1. Januar 2014 eine Förderung nach dieser Richtlinie erst im Jahr 2015 möglich sei, da die Antragsfrist für das laufende Jahr bereits abgelaufen sei.
Herr Gausmann zeigt auf, dass der Jugendhilfeausschuss, sofern erforderlich, zu diesem Punkt auch im laufenden Jahr jederzeit eine Einzelentscheidung treffen könne.
- Stadtranderholung
Zur Auffassung von Herrn Timpe, dass es nicht nachvollziehbar sei, die Stadtteilerholung im gleichen Umfang finanziell wie Ferienfreizeiten zu fördern, obwohl keine Übernachtungskosten entstehen, wird wir folgt Stellung genommen:
Die Stadtranderholung sei ein spezielles Angebot mit einem hohen Betreuerschlüssel, das in Rheine von zwei Trägern mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisiert werde.
Die Betreuerinnen und Betreuer seien keine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Organisation, sondern Honorarkräfte, deren Kosten in die Finanzierung einflössen.
Die Fördermodalitäten sollen daher nicht geändert werden.
- Bereich Erwerb, Bau und Ausstattung
Herr Timpe hält den Fördersatz in Höhe von 50 % bei der Anschaffung von Geräten, der Anschaffung von Mobiliar und dem Bau von Jugendeinrichtungen für nicht mehr zeitgemäß.
Gerade im Bereich der offenen Jugendarbeit habe sich gezeigt, wie wichtig eine attraktive Ausstattung der Einrichtungen sei. In den vergangenen Jahren hätten durch Landesmittel im erheblichen Umfang Investitionen getätigt werden können, die die Einrichtungen deutlich verbessert hätten.
Da diese Fördermöglichkeit inzwischen ausfalle, sei davon auszugehen, dass künftig wieder ein Investitionsstau entstehe, da viele Träger nicht in der Lage seien, 50 % Eigenanteil aufzubringen.
Herr Gausmann
entgegnet, dass eine Anhebung des Zuschusssatzes im Rahmen des vorhandenen
Budgets nicht realisierbar sei. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass es dem