Ulli Paege stellt den Inhalt und die Ausrichtung des Gesamtberichts kurz vor:

Der 14. Kinder- und Jugendbericht ist wieder ein Gesamtbericht, wie dies § 84 SGB VIII vorschriebt.

 

Teil A befasst sich mit „Kindheit und Jugend im Wandel“

Teil B mit den „Lebenslagen junger Menschen“

Teil C mit den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Wandel und

Teil D beschreibt „ Wege zu einer aktuellen Gestaltung des Aufwachsens“

 

Das Kapitel 16 bündelt das Thema „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung – Leitlinien für eine Neugestaltung des Aufwachsens.

Der Bericht wurde unter der Leitung von Prof. D. Reinhard Wabnitz von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erstellt.

 

Grundsätzliche Einschätzung des Gesamtberichts:

Der Bericht fordert eine intensivere Zusammenarbeit von Familie, Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen und soziale Ungerechtigkeit zu vermeiden. Er definiert Eckpunkte, wie Eltern in zunehmendem Maße durch öffentliche Angebote bei der Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden können.

Im Vergleich zum 11. KJB, in der die Übernahme öffentlicher Verantwortung noch gefordert wird, geht der 14 KJB davon aus, dass dies bereits Realität ist.

( z. B. Einführung des Elterngeldes, Ausbau der Betreuung von unter 3-Jährigen, Etablierung des Praxisfeldes „Frühe Hilfen“ ) = vorrangig Ausbau der öffentlichen  Infrastruktur.

 

Nicht nach dem „ob“ wird weiter gefragt sondern nach dem „wie“.

 

Es wird betont, dass es eine deutliche Verschränkung zwischen öffentlicher und privater Verantwortung für das Aufwachsen gibt und dies eine politische Gestaltungsaufgabe mit wachsender Bedeutung ist

Insbesondere die Bedeutung privater und öffentlicher Verantwortung im so genannten Wohlfahrtsviereck (Staat/ Markt/ Dritter Sektor/ privater Raum) wurde analysiert und als positiv und notwendig, weil sich gut ergänzend beschrieben. Jede der vier Instanzen ist durch spezifische Handlungsrationalitäten, Ziele und Potenziale gekennzeichnet.

 

Es wird nicht mehr die Verdrängung eines separaten Sektors gesehen, sondern die Notwendigkeit des aufeinander Bezogenseins und der Verschränkung/ Mischung. Dabei wird analysiert, inwiefern die Sektoren einzeln oder aber in ihren Verschränkungen zum empirisch nachweisbaren Abbau sozialer Ungerechtigkeiten beitragen und Kinder und Jugendliche aus prekären Lebenslagen fördern.

 

Familie im Bezugsrahmen des Berichts:

Ø  Familie ist der erste Ort für Erziehung und frühe Förderung, wobei die ersten Lebensjahre des Kindes in ihrer Bedeutung verstärkt betont werden und das das „ öffentliche Gut Kind“ gut gefördert werden muss

Ø  Familien müssen in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden

Ø  Damit dies gelingen kann, beanspruchen und brauchen Familien in wachsendem Maße staatlich geförderte Rahmenbedingungen.

Ø  Abbau sozialer Ungerechtigkeiten im Feld Bildung und daraus erfolgende Teilhabe am Gesellschafts- und Arbeitsleben ist erklärtes Ziel

Ø  Bildung ist dabei mehr als kognitive Bildung sondern beinhaltet auch personale (auch Bindungsfähigkeit), soziale und instrumentelle Aspekte

Es erfolgt ein intensiver Austausch und die Verabredung, in der nächsten Legislaturperiode mit Kollegen aus der Verwaltung ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, welche Schlüsse die Kommune aus dem Bericht für ihre Arbeit zieht.

Daher soll Medina Atalan angefragt werden, wer sich mit dem Bericht im Fachbereich Kinder und Jugend beschäftigt hat.