Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Bonk erläutert, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich mit dem vorzeitigen Projektbeginn einverstanden sei. Es sei jedoch wünschenswert, dass die Politik früher in das Projekt eingebunden werde und dass das Planungsbüro von vornherein über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel informiert werde. Herr Bonk bittet darum, dass der Beschlussvorschlag ergänzt werde, beispielsweise um folgende Sätze:

 

Es ist Grundlage des weiteren Vorgehens, dass das Planungsbüro die Planung auf der Basis der im Haushalt für die Soziale Stadt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von xxx € erstellen soll. Die Durchführung einer Planungswerkstatt mit den betroffenen Anliegern und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Eigentümer und die weitere Arbeit des Stadtteilmanagements haben in enger Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss zu erfolgen.

 

Herr Niehues weist darauf hin, dass überall im Stadtgebiet, wo sich Baurechte verändern oder neue Baurechte geschaffen werden, die Verpflichtung bestehe, dass der Auslöser dieser Planungskosten der Stadt einen bestimmten Anteil erstatten müsse. Jetzt gebe es hier die Situation, dass durch den Wettbewerb „Soziale Stadt Dorenkamp“ eine Machbarkeitsstudie erstellt werde, die von der Allgemeinheit gezahlt werde, die aber den Eigentümern zugute komme. Es stellt sich die Frage, ob es gerecht sei, dass alle anderen für Planungsleistungen zahlen müssen, aber die Eigentümer über eine Förderplanung einen geldwerten Vorteil erhalten. Herr Niehues fragt an, ob man davon ausgehen könne, dass auch die Eigentümer einen Teil der Kosten der Machbarkeitsstudie zahlen müssen.

Ferner fragt er, ob es für den Eigentümer eine Verpflichtung gebe, dass das, was im Planungsprozess erarbeitet werde, später auch realisiert werden müsse.

 

Herr Strauch informiert, dass es sich hier um eine Fördermaßnahme handele. Die Fördermaßnahme hindere die Stadt Rheine daran, bestimmte Kostenanteile zu akquirieren. Würde man sich die Kosten erstatten lassen, hätte man zwar Einnahmen in Höhe von 30 %, aber das Land würde sofort in den Teilbereichen oder im gesamten Fördervolumen seine 70 % kürzen.

 

Frau Gleffe teilt mit, dass, wenn ein Bebauungsplan erstellt werden müsse, die Planungsleistungen natürlich auch wieder von den Antragsstellern zurückgefordert werden.

 

Frau Dr. Kordfelder macht deutlich, dass man an dieser Stelle die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht konkretisieren könne. Es sei selbstverständlich, dass die Planung auf der Basis der zur Verfügung stehenden Mittel erstellt werde. Frau Dr. Kordfelder merkt an, dass man dafür sorgen werde, dass die Politik noch intensiver als bislang in dem Gesamtprojekt Soziale Stadt Dorenkamp eingebunden werde.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den vorzeitigen Beginn des Teilprojektes „Machbarkeitsstudie Darbrookstraße“ im Rahmen der Maßnahme Soziale Stadt Dorenkamp.

 

Es ist Geschäftsgrundlage des weiteren Vorgehens, dass die Planung auf Basis der im Haushalt für die Soziale Stadt zur Verfügung stehenden Mittel zu erstellen ist. Die Durchführung einer Planwerkstatt mit den betroffenen Anliegern und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen haben in weiterer enger Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss zu erfolgen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig