Sitzung: 18.03.2014 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 177/14
0:36:59
Herr Bonk erläutert,
dass die CDU-Fraktion grundsätzlich mit dem vorzeitigen Projektbeginn
einverstanden sei. Es sei jedoch wünschenswert, dass die Politik früher in das
Projekt eingebunden werde und dass das Planungsbüro von vornherein über die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel informiert werde. Herr Bonk bittet darum,
dass der Beschlussvorschlag ergänzt werde, beispielsweise um folgende Sätze:
Es ist Grundlage des weiteren Vorgehens, dass das
Planungsbüro die Planung auf der Basis der im Haushalt für die Soziale Stadt
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von xxx € erstellen soll. Die
Durchführung einer Planungswerkstatt mit den betroffenen Anliegern und die
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Eigentümer und die weitere Arbeit
des Stadtteilmanagements haben in enger Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsausschuss
zu erfolgen.
Herr Niehues weist
darauf hin, dass überall im Stadtgebiet, wo sich Baurechte verändern oder neue
Baurechte geschaffen werden, die Verpflichtung bestehe, dass der Auslöser
dieser Planungskosten der Stadt einen bestimmten Anteil erstatten müsse. Jetzt gebe
es hier die Situation, dass durch den Wettbewerb „Soziale Stadt Dorenkamp“ eine
Machbarkeitsstudie erstellt werde, die von der Allgemeinheit gezahlt werde, die
aber den Eigentümern zugute komme. Es stellt sich die Frage, ob es gerecht sei,
dass alle anderen für Planungsleistungen zahlen müssen, aber die Eigentümer
über eine Förderplanung einen geldwerten Vorteil erhalten. Herr Niehues fragt
an, ob man davon ausgehen könne, dass auch die Eigentümer einen Teil der Kosten
der Machbarkeitsstudie zahlen müssen.
Ferner fragt er,
ob es für den Eigentümer eine Verpflichtung gebe, dass das, was im Planungsprozess
erarbeitet werde, später auch realisiert werden müsse.
Herr Strauch informiert,
dass es sich hier um eine Fördermaßnahme handele. Die Fördermaßnahme hindere
die Stadt Rheine daran, bestimmte Kostenanteile zu akquirieren. Würde man sich die
Kosten erstatten lassen, hätte man zwar Einnahmen in Höhe von 30 %, aber das
Land würde sofort in den Teilbereichen oder im gesamten Fördervolumen seine 70
% kürzen.
Frau Gleffe teilt
mit, dass, wenn ein Bebauungsplan erstellt werden müsse, die Planungsleistungen
natürlich auch wieder von den Antragsstellern zurückgefordert werden.
Frau Dr.
Kordfelder macht deutlich, dass man an dieser Stelle die zur Verfügung
stehenden Mittel noch nicht konkretisieren könne. Es sei selbstverständlich,
dass die Planung auf der Basis der zur Verfügung stehenden Mittel erstellt
werde. Frau Dr. Kordfelder merkt an, dass man dafür sorgen werde, dass die
Politik noch intensiver als bislang in dem Gesamtprojekt Soziale Stadt
Dorenkamp eingebunden werde.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den vorzeitigen
Beginn des Teilprojektes „Machbarkeitsstudie Darbrookstraße“ im Rahmen der Maßnahme Soziale Stadt Dorenkamp.
Es ist Geschäftsgrundlage des
weiteren Vorgehens, dass die Planung auf Basis der im Haushalt für die Soziale
Stadt zur Verfügung stehenden Mittel zu erstellen ist. Die Durchführung einer
Planwerkstatt mit den betroffenen Anliegern und die Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen haben in weiterer enger Abstimmung mit dem
Stadtentwicklungsausschuss zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig