Sitzung: 18.03.2014 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 12, Enthaltungen: 5
Vorlage: 195/14
0:13:54
Herr Reiske
wünscht, dass über den Antrag abgestimmt werde. Der Hauptausschuss sei der
zuständige Ausschuss, da es um Grundstücksfragen gehe.
Frau Dr.
Kordfelder erinnert, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
21. Januar 2014 bereits über den Antrag der Bürgerinitiative gesprochen worden
sei und dass die Ausschussmitglieder mit der Empfehlung der Verwaltung einverstanden
waren, den Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. Frau Dr.
Kordfelder weist darauf hin, dass es keinen Antrag für eine Änderung des Bebauungsplanes
oder den Verkauf eines Grundstückes gebe.
Herr Ortel teilt
mit, dass er in der gestrigen Fraktionsvorsitzendenbesprechung keine
nachvollziehbare Antwort darauf bekommen habe, weshalb der Antrag noch einmal
dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden müsse. Die Fraktion Alternative
für Rheine sei im Gespräch mit der Bürgerinitiative Stadthallengrün und habe
hohen Respekt vor dem Engagement der Menschen. Nach einem ausführlichen Gespräch
mit der Bürgerinitiative im Januar sei man mit der festen Zusage auseinandergegangen,
dass, sobald eine Veränderung des Bebauungsplanes anstünde, man mit dieser
Bürgerinitiative wieder das Gespräch suchen werde.
Herr Bonk macht
deutlich, dass auch die CDU-Fraktion ein Gespräch mit der Bürgerinitiative
gehabt habe. Man habe sich darauf verständigt, dass man, sobald es notwendig
werde, auf die Anträge der Bürgerinitiative eingehen werde. Bisher gebe es jedoch
keinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sei momentan nicht entscheidungsreif und müsse daher nicht im
Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.
Herr Roscher
könne den Beschlussvorschlag der Verwaltung nachvollziehen, denn, wenn es zu
einem Antrag vonseiten eines Investors kommen würde, müsste eine
Planungsänderung stattfinden, und dann sei der Stadtentwicklungsausschuss zuständig.
Momentan gebe es keinen Entscheidungsdruck, da die Fläche durch das
Planungsrecht geschützt sei.
Herr Holtel teilt
mit, dass auch die FDP-Fraktion mit der Bürgerinitiative vereinbart habe, dass
man sich bei Handlungsbedarf bei der Initiative melden werde. Derzeit gebe es
keinen Handlungsbedarf.
Herr Reiske
informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Bürgerinitiative
und einem möglichen Investor gesprochen habe. Der Investor habe mitgeteilt,
dass er vor der Kommunalwahl keinen Antrag stellen werde. Das Ziel der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei es, die Grünfläche in der Stadt zu erhalten. Herr
Reiske merkt an, dass er heute die politische Haltung der einzelnen Fraktionen
zu der Grünfläche abfragen möchte.
Herr Ortel weist
darauf hin, dass es einen bestehenden Bebauungsplan gebe und dass dieser die
Fläche schütze. Dahinter stehe die AfR-Fraktion.
Herr Reiske
stellt folgenden Antrag:
Die Grünfläche zwischen Bültstiege und Timmermanufer wird nicht als Bauland
verkauft.
Frau Dr.
Kordfelder lässt sodann über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
13
Gegenstimmen
4
Enthaltungen
Herr Ortel bittet
die Juristen in der Verwaltung, das Abstimmungsverfahren sorgfältig zu prüfen.
Herr Ortel bezweifelt, ob der Haupt- und Finanzausschuss einen
rechtsverbindlichen Beschluss darüber fassen könne, dass ein Grundstück,
welches durch einen Bebauungsplan von einer anderen Nutzung geschützt sei,
jetzt nicht als Bauland verkauft werde.
Herr Löcken macht
deutlich, dass der Antrag der Bürgerinitiative nicht im Papierkorb gelandet
sei. Die Anträge der Bürgerinitiative und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
werden berücksichtigt, sobald es zu einem Bebauungsplanverfahren kommen würde.
Herr Hermeling
bezieht sich auf die Aussage von Herrn Ortel und erläutert, dass die
Bürgermeisterin den Tagesordnungspunkt pflichtgemäß auf die Tagesordnung gesetzt
habe. Zu diesem Tagesordnungspunkt gebe es einen Beschlussvorschlag der
Verwaltung. Es sei legitim, dass jede Fraktion einen Änderungsantrag zu dem Vorschlag
der Verwaltung stellen könne. Einen solchen Änderungsantrag habe Herr Reiske
gestellt. Der Änderungsantrag sei positiv formuliert worden, und über diesen
Antrag sei abgestimmt worden. Dem Antrag sei nicht zugestimmt worden. Es sei
folglich nichts Konstruktives passiert. Herr Hermeling macht deutlich, dass es sich
hier um eine rechtmäßige Vorgehensweise im Sinne der Geschäftsordnung im Umgang
mit einem Antrag handele.
Beschluss:
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zuständigkeitshalber an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen
12 Gegenstimmen
5 Enthaltungen