Beratungsergebnis: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 12, Enthaltungen: 5

0:13:54

 

Herr Reiske wünscht, dass über den Antrag abgestimmt werde. Der Hauptausschuss sei der zuständige Ausschuss, da es um Grundstücksfragen gehe.

 

Frau Dr. Kordfelder erinnert, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Januar 2014 bereits über den Antrag der Bürgerinitiative gesprochen worden sei und dass die Ausschussmitglieder mit der Empfehlung der Verwaltung einverstanden waren, den Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. Frau Dr. Kordfelder weist darauf hin, dass es keinen Antrag für eine Änderung des Bebauungsplanes oder den Verkauf eines Grundstückes gebe.

 

Herr Ortel teilt mit, dass er in der gestrigen Fraktionsvorsitzendenbesprechung keine nachvollziehbare Antwort darauf bekommen habe, weshalb der Antrag noch einmal dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden müsse. Die Fraktion Alternative für Rheine sei im Gespräch mit der Bürgerinitiative Stadthallengrün und habe hohen Respekt vor dem Engagement der Menschen. Nach einem ausführlichen Gespräch mit der Bürgerinitiative im Januar sei man mit der festen Zusage auseinandergegangen, dass, sobald eine Veränderung des Bebauungsplanes anstünde, man mit dieser Bürgerinitiative wieder das Gespräch suchen werde.

 

Herr Bonk macht deutlich, dass auch die CDU-Fraktion ein Gespräch mit der Bürgerinitiative gehabt habe. Man habe sich darauf verständigt, dass man, sobald es notwendig werde, auf die Anträge der Bürgerinitiative eingehen werde. Bisher gebe es jedoch keinen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei momentan nicht entscheidungsreif und müsse daher nicht im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.

 

Herr Roscher könne den Beschlussvorschlag der Verwaltung nachvollziehen, denn, wenn es zu einem Antrag vonseiten eines Investors kommen würde, müsste eine Planungsänderung stattfinden, und dann sei der Stadtentwicklungsausschuss zuständig. Momentan gebe es keinen Entscheidungsdruck, da die Fläche durch das Planungsrecht geschützt sei.

 

Herr Holtel teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion mit der Bürgerinitiative vereinbart habe, dass man sich bei Handlungsbedarf bei der Initiative melden werde. Derzeit gebe es keinen Handlungsbedarf.

 

Herr Reiske informiert, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Bürgerinitiative und einem möglichen Investor gesprochen habe. Der Investor habe mitgeteilt, dass er vor der Kommunalwahl keinen Antrag stellen werde. Das Ziel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei es, die Grünfläche in der Stadt zu erhalten. Herr Reiske merkt an, dass er heute die politische Haltung der einzelnen Fraktionen zu der Grünfläche abfragen möchte.

 

Herr Ortel weist darauf hin, dass es einen bestehenden Bebauungsplan gebe und dass dieser die Fläche schütze. Dahinter stehe die AfR-Fraktion.

 

Herr Reiske stellt folgenden Antrag:

 

Die Grünfläche zwischen Bültstiege und Timmermanufer wird nicht als Bauland verkauft.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt sodann über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:    2        Ja-Stimmen

13          Gegenstimmen

4             Enthaltungen

 

Herr Ortel bittet die Juristen in der Verwaltung, das Abstimmungsverfahren sorgfältig zu prüfen. Herr Ortel bezweifelt, ob der Haupt- und Finanzausschuss einen rechtsverbindlichen Beschluss darüber fassen könne, dass ein Grundstück, welches durch einen Bebauungsplan von einer anderen Nutzung geschützt sei, jetzt nicht als Bauland verkauft werde.

 

Herr Löcken macht deutlich, dass der Antrag der Bürgerinitiative nicht im Papierkorb gelandet sei. Die Anträge der Bürgerinitiative und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden berücksichtigt, sobald es zu einem Bebauungsplanverfahren kommen würde.

 

Herr Hermeling bezieht sich auf die Aussage von Herrn Ortel und erläutert, dass die Bürgermeisterin den Tagesordnungspunkt pflichtgemäß auf die Tagesordnung gesetzt habe. Zu diesem Tagesordnungspunkt gebe es einen Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es sei legitim, dass jede Fraktion einen Änderungsantrag zu dem Vorschlag der Verwaltung stellen könne. Einen solchen Änderungsantrag habe Herr Reiske gestellt. Der Änderungsantrag sei positiv formuliert worden, und über diesen Antrag sei abgestimmt worden. Dem Antrag sei nicht zugestimmt worden. Es sei folglich nichts Konstruktives passiert. Herr Hermeling macht deutlich, dass es sich hier um eine rechtmäßige Vorgehensweise im Sinne der Geschäftsordnung im Umgang mit einem Antrag handele.


Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zuständigkeitshalber an den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen.


Abstimmungsergebnis:           2          Ja-Stimmen

                                             12        Gegenstimmen

                                             5          Enthaltungen