Beratungsergebnis: abgesetzt

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

 

 


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“:

 

 

A. Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,50 m bis 7,20 m, Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,00 m breiten wechselseitigen Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm mit Unterbau, mit Rundborden r = 2 cm eingefasst

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=5cm

 

d)    Gehwege:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,60 m bis 2,10m Breite aus Betonplatten mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

d)    Zufahrten:

 

Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster, d=8cm mit Unterbau

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 

 

B. Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,0 m bis 6,0 m (5,0 m) breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12 ( ehem. Bauklasse V)

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von einem 2,0 m breiten Grünbeet mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

Einfassung der Grünbeetes mit Rundborden r=9cm

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg

(Stoverner Straße bis Randelbachweg)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Salzweg“ einschl. Stichweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg) z.T. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 321, Kennwort: „Norbert-Löffler-Weg“.“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

A. Salzweg (Stoverner Straße bis Randelbachweg)

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

 

3.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau                                                                                                                           

      

4.        Grünbeete mit/ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

B. Salzweg Stichweg (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation