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Frau Windisch vom Büro „ökoplan“ stellt die harten und weichen Kriterien für die Auswahl der Potenzialflächen anhand einer Präsentation vor.

 

Herr Dewenter fragt nach, ob die Tabuzonen Auswirkungen auf die bereits festgelegten Bereiche haben.

 

Frau Windisch erläutert, dass sich im Laufe der bisherigen Untersuchungen Überschneidungen mit denen von der Stadt bereits benannten Flächen herausgestellt haben.

 

Herr Niehues stellt fest, dass das Ergebnis heute keine Überraschung darstelle. Die bereits angedachten Flächen in Hauenhorst, Elte und Altenrheine  seien identisch mit denen vom Büro „ökoplan“ vorgestellten möglichen Flächen. Auf-grund der sinkenden Förderungen für Windkraftanlagen sei es fraglich, ob die Flächen 2015 überhaupt nachgefragt werden.

 

Herr Löcken erklärt sich mit der Vorgehensweise einverstanden. Er fragt nach, ob die artenschutzrechtlichen Voruntersuchungen bereits durchgeführt wurden.

 

Frau Windisch antwortet, das Büro werde auf bestehende Untersuchungsergebnisse zurückgreifen.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Bauen“ nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Dem als Anlage 7 beigefügten „Kriterienkatalog“ zur Definition der „harten“ und „weichen“ Tabuzonen sowie der Restriktionsbereiche wird zugestimmt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig