„Über den Beschluss des Sportausschusses, die Entscheidung in dieser Angele­genheit zu vertagen, bis vom Verein nachgewiesen wurde, dass

 

·         alle notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind, die eine Entscheidung über eine Ausnahmeregelung für einen Investitionskostenzuschuss zulassen und

·         ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Sanierung und den Betrieb des Vereinsgebäudes erstellt wurde,

 

wurde der Verein am 11.12.2013 von der Verwaltung schriftlich infor­miert. Gleichzeitig wurde der Verein gebeten, die gewünschten Informationen bis Anfang Februar 2014 zu übermitteln, um eine Sachentscheidung zusammen mit allen vorliegenden Förderanträgen in der heutigen Sportausschusssitzung herbei­zuführen.

 

In einem Telefonat Mitte Dezember 2013 wurde der Sachverhalt noch einmal mit  Herrn Ullrich, er ist Schriftführer der Schützengemeinschaft, besprochen.

 

Da eine Rückmeldung seitens der Schützengemeinschaft bis zum 10.02.2014 nicht erfolgt ist, hat die Verwaltung nach mehreren erfolglosen Versuchen, Herrn Möller, den Vorsitzenden, bzw. Herrn Ullrich zu erreichen, den 2. Vorsitzenden, Herrn Euler, am 11.02.2014 erreicht.

 

Nach Auskunft von Herrn Euler hat eine Mitgliedsversammlung im Januar 2014 stattgefunden, in der das Thema jedoch nicht auf der Tagesordnung gestanden habe.

Am selben Tag werde aber eine Vorstandssitzung stattfinden, bei der er das Thema noch einmal ansprechen und mich am folgenden Tag über das Ergebnis unterrichten werde.

 

In seinem Rückruf am 12.02.2014 teilte Herr Euler mit, dass die Schützenge­meinschaft derzeit nicht in der Lage sei, die geforderten Fördervoraussetzungen zu erfüllen und bat um Verschiebung des Antrages in das Jahr 2015.

Die Problematik könne mit den Mitgliedsvereinen frühestens bei einem weiteren Treffen im Mai 2014 erörtert werden, so dass die Unterlagen für die erste Sitzung des Sportausschusses im Jahr 2014 nicht rechtzeitig eingereicht werden könnten.“