Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/2140


Beschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss stimmt der Einleitung des Verfahrens gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW zur Eintragung des ehemaligen Kalksteinbruchs am Waldhügel als Bodendenkmal in die Denkmalliste zu.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig