Sitzung: 24.06.2014 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 245/14
00:53:55
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu IIA: Festlegung
der Ausbaumerkmale
(nördl. v. Haus Nr. 19/Flurst. 594 bis Ohner Weg)
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgende Ausbaumerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (nördl. v.
Haus Nr. 19/Flurst. 594 bis Ohner Weg) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“:
Steinburgweg
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.
a) Fahrbahn:
Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,75 m (3,50 m an Einengungen), Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12
Herstellung einer rot gepflasterten Fahrbahn (Teilbereich
Kurve) mit Unterbau in einer Breite von 6,00 m bis 6,75 m, Bk 1.0 (ehem. Bauklasse III) nach RStO 12
b) Begrünung:
Anlegung eines 2m breiten Grünbeetes ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung
Einfassung des Grünbeetes mit Rundborden r= 5cm
c) Gehwege:
Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (Südseite)
Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 5 cm
Einfassung der Hinterkante zur Böschung hin durch Winkelstützen
d) Seitenstreifen:
Anlegung eines 0,55 m breiten befestigten Seitenstreifens aus Rasengittersteinen/Schrammborden mit Unterbau (Nordseite)
Einfassung des Seitenstreifens mit Borden r = 2 cm
Einfassung der Hinterkante zur Böschung hin durch Winkelstützen
e) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal
f)
Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m
Zu IIB: Festlegung
der Herstellungsmerkmale
(Wadelheimer
Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)
Der Bauausschuss beschließt
nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr.
19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13,
Kennwort: „An der Steinburg“:
Steinburgweg
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.
a) Fahrbahn:
Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in
einer Breite von 5,50 m bis 5,75 m (3,50 m an Einengungen), Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV)
nach RStO 12
b) Begrünung:
Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung
Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=5cm
c) Gehwege:
- Wadelheimer Chaussee bis Steinburgring:
Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,55 m bis 1,75 m Breite (bis 3,0 m Breite an Einmündung) aus Betonplatten mit Unterbau
Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt
- Steinburgring bis Kurve:
Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,00 m bis 1,50 m Breite aus Betonplatten und Betonsteinpflaster mit Unterbau
Einfassung
der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm bzw. r = 2cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt
d) Zufahrten:
Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten
Grundstücken in grauem Betonsteinpflaster, d=8cm mit Unterbau
e) Entwässerung:
Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal
g) Straßenbeleuchtung:
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m
Beschluss des Rates:
Zu III:
Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf
Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer
Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“.
S a t z u n g
über
die Herstellungsmerkmale für den
Ausbau
der Straße „Steinburgweg“
(Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr.
19/Flurst. 882)
der
Stadt Rheine vom __________________
Gem. § § 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“
(Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Steinburgweg
Ausbau im Trennungsprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1.
Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2.
beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten/Betonsteinpflaster
3.
Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet
4.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
5.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig