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Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

  Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu IIA: Festlegung der Ausbaumerkmale

(nördl. v. Haus Nr. 19/Flurst. 594 bis Ohner Weg)

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Ausbaumerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (nördl. v. Haus Nr. 19/Flurst. 594 bis Ohner Weg) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“:

 

Steinburgweg

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 6,75 m (3,50 m an Einengungen), Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12

 

Herstellung einer rot gepflasterten Fahrbahn (Teilbereich Kurve) mit Unterbau in einer Breite von 6,00 m bis 6,75 m, Bk 1.0  (ehem. Bauklasse III) nach RStO 12

 

b)    Begrünung:

 

Anlegung eines 2m breiten Grünbeetes ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung

 

Einfassung des Grünbeetes mit Rundborden r= 5cm

 

c)    Gehwege:

 

Anlegung eines einseitigen Gehweges in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (Südseite)

 

Einfassung des Gehweges mit Rundborden r = 5 cm

 

Einfassung der Hinterkante zur Böschung hin durch Winkelstützen

 

d)    Seitenstreifen:

 

Anlegung eines 0,55 m breiten befestigten Seitenstreifens aus Rasengittersteinen/Schrammborden mit Unterbau (Nordseite)  

 

Einfassung des Seitenstreifens mit Borden r = 2 cm

 

Einfassung der Hinterkante zur Böschung hin durch Winkelstützen

 

e)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

f)        Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 

 

Zu IIB: Festlegung der Herstellungsmerkmale

             (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“:

 

Steinburgweg

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone vorgesehen.

 

a)       Fahrbahn:

 

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,50 m bis 5,75 m (3,50 m an Einengungen), Bk 1.0 ( ehem. Bauklasse IV) nach RStO 12

 

b)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=5cm

 

c)    Gehwege:

 

- Wadelheimer Chaussee bis Steinburgring:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,55 m bis 1,75 m Breite (bis 3,0 m Breite an Einmündung) aus Betonplatten mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

- Steinburgring bis Kurve:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,00 m bis 1,50 m Breite aus Betonplatten und Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm bzw. r = 2cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

d)    Zufahrten:

 

Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster, d=8cm mit Unterbau

 

e)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten beidseitigen Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

g)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6m

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:  Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“.

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Steinburgweg“

  (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L13, Kennwort: „An der Steinburg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Steinburgweg

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten/Betonsteinpflaster

       

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

4.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

5.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig