Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:00:00

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 


Beschluss:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost / Sassestraße“:

 

„Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche, aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von einem 2,0 m breiten Parkstand (Längsaufstellung) in Betonstein-pflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von einem 1,5 m breiten Grünbeet ohne Straßenbaumbepflanzung, mit Unterpflanzung

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost / Sassestraße“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der

„Wadelheimer Chaussee / Stichweg“

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 289, Kennwort: „Wadelheim-Ost / Sassestraße“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

„Wadelheimer Chaussee / Stichweg“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus einem Grünbeet ohne Baumbepflanzung, mit Unterpflanzung

 

c)     einem Parkstand mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig