Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:00:39

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

 

 


Beschluss:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße:

 

 

Lindvennweg 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo 30-Zone)

 

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn:

è   Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in Zufahrten abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,0 (früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite von 5,50 m

 

 

b)  Parken:

è   Pflasterung von PKW-Parkständen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, d = 8,0 cm mit Unterbau in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m wechselseitig der Fahrbahn

                               

 

c)   Begrünung:

è   Anlegung von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich der Fahrbahnversätze und als Abgrenzung des Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m

 

 

 

d)  Gehwege:

è   Herstellung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,50 m bis     1,75 m, aus grauen Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau

 

 

 

 

 

e)  Entwässerung:

è   Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

f)    Straßenbeleuchtung:

è   Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.

 

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“.

 

 

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW S.878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

 

 

         Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo-30-Zone)

 

 

     Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig