Sitzung: 24.06.2014 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 268/14
01:00:39
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den
Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße:
Lindvennweg
2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo 30-Zone)
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip vorgesehen.
a) Fahrbahn:
è
Herstellung
einer asphaltierten Fahrbahn , eingefasst von Rundbordsteinen r= 5,0 cm, in
Zufahrten abgesenkt auf r = 2,0 cm, mit Unterbau, Belastungsklasse BK 1,0
(früher Bauklasse IV) RStO, in einer Breite von
5,50 m
b) Parken:
è
Pflasterung
von PKW-Parkständen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, d = 8,0 cm mit
Unterbau in Längsaufstellung in einer Breite von 2,00 m wechselseitig der Fahrbahn
c) Begrünung:
è
Anlegung
von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich der
Fahrbahnversätze und als Abgrenzung des Parkstreifen in einer Breite von 2,00 m
d) Gehwege:
è
Herstellung
von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von 1,50 m bis 1,75 m, aus grauen
Betonsteinpflasterplatten d= 8,0 cm mit Unterbau, in den Zufahrten aus grauem
Betonsteinpflaster d = 8,0 cm mit Unterbau
e) Entwässerung:
è
Herstellung
von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen und Einbau von Straßenabläufen mit
Anschluss an die vorhandene Kanalisation
f) Straßenbeleuchtung:
è
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.
Beschluss des Rates:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.
BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
286 Kennwort „Mesum – Nord I“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße der
Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013
(GV.NRW S.878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges
2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 286 Kennwort „Mesum – Nord I“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo-30-Zone)
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Parkstände
in Betonsteinpflaster mit Unterbau
3.
Grünbeete
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
4.
Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
5.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
6.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig