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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf
Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer
Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. L 13, Kennwort: „An der Steinburg“.
S a t z u n g
über die
Herstellungsmerkmale für den
Ausbau der
Straße „Steinburgweg“
(Wadelheimer
Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)
der Stadt
Rheine vom __________________
Gem. §§ 7 Abs. 1
und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.
Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch
Beschluss vom 1. Juli 2014
folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“
(Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. L 13, Kennwort: „An der Steinburg“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
Steinburgweg
Ausbau im Trennungsprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1.
Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
2.
beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten/Betonsteinpflaster
3.
Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet
4.
Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
5.
betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig