2:35:45


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L 13, Kennwort: „An der Steinburg“.

 

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Steinburgweg“

  (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882)

der Stadt Rheine vom __________________

 

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 1. Juli 2014 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Steinburgweg“ (Wadelheimer Chaussee bis einschl. Haus Nr. 19/Flurst. 882) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L 13, Kennwort: „An der Steinburg“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Steinburgweg

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        beidseitige Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten/Betonsteinpflaster

       

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

4.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

5.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig