Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

1:10:50


Beschluss:

 

I.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 57 Abs. 1 GO die Bildung folgender Ausschüsse:

 

Ausschüsse

Mitglieder

 

ins-

ges.

RM

SB

SE

zuzüglich besondere

Haupt- und Finanzausschuss

19

19

-

-

  BM als Vorsitzende

Rechnungsprüfungsausschuss

15

15

-

-

 

Jugendhilfeausschuss

9

2

7

2

  3 Vertr. Jugendverbände

  3 Vertr. Wohlfahrtsverb.

  8 beratende Mitglieder

  2 beratende Fraktionsmitglieder gem. § 58 Abs.1 Satz 7 GO

  2 sachk. Einwohner lt. Satzung

Wahlausschuss

10

10

0

-

  Wahlleiter als Vorsitzender

Wahlprüfungsausschuss

15

15

0

 

 

Bauausschuss

19

11

8

3

  2 sachverständige Bürger f. Denkmalschutzange-legenheiten

  bisher 3 sachk. Einw.

Kulturausschuss

15

8

7

2

  bisher 2 sachk. Einw.

Schulausschuss

15

8

7

3

  2 beratende Vertreter/in­nen der kath. und ev. Kirche

  bisher 3 sachk. Einw.

Sozialausschuss

15

8

7

4

  bisher 4 sachk. Einw.

Sportausschuss

15

8

7

3

  bisher 3 sachk. Einw.

Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt"

19

10

9

3

  bisher 3 sachk. Einw.

Umlegungsausschuss

5

2

-

-

  3 weitere Mitglieder

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

II.   Die Ratsmitglieder regeln gem. § 58 Abs. 1 GO die Aufgaben und Befugnisse der o. g. Ausschüsse entsprechend der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.  Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 58 Abs. 1 GO die Zusammensetzung der Ausschüsse entsprechend der Rubrik "Mitglieder" unter Ziffer I des Beschlussvorschlages.

      Bei den Angaben zu den Ratsmitgliedern handelt es sich um Mindestzahlen und zu den sachkundigen Bürgern um Höchstzahlen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig