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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286 Kennwort „Mesum–Nord I“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße der Stadt Rheine

vom ___________________

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 1. Juli 2014 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvenn­weges 2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort „Mesum–Nord I“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

         Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo-30-Zone)

 

1.     Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

2.     Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

3.     Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

4.     Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

5.     Gehwege aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

6.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

7.     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig