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Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf
der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges 2.
BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
286 Kennwort „Mesum–Nord I“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau des Lindvennweges 2.BA von Thiestraße bis Nielandstraße der
Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013
(GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 1. Juli
2014 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des Lindvennweges
2. BA von Thiestraße bis Nielandstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 286, Kennwort „Mesum–Nord I“ erlassen.
Die o. g. Straße ist
abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zz. geltenden Fassung
endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und
sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Lindvennweg von Thiestraße bis Nielandstraße (Tempo-30-Zone)
1. Ausbau
im Separationsprinzip mit:
2. Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
3. Parkstände
in Betonsteinpflaster mit Unterbau
4. Grünbeete
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung
5. Gehwege
aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues
Betonsteinpflaster mit Unterbau
6. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
7. Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig