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Herr Gausmann verweist auf die Vorlage und erklärt, dass die vom Landtag am 04.06.2014 verabschiedete Revision des Kinderbildungsgesetzes inzwischen in Kraft getreten sei, sodass der Vorbehaltsbeschluss im letzten Absatz des Beschlussvorschlages gestrichen werden könne.

 

Herr Fühner ergänzt, dass er in Absprache mit der stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses den Antrag stellen wolle, den Beschluss für die Anerkennung der benannten Tageseinrichtungen an plusKITA-Einrichtungen für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 am 31. Juli 2017 zu beschließen.

 

Frau Dr. Kordfelder lässt über diesen Änderungsantrag abstimmen, der einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen angenommen wird.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die in der Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen

 

  • als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 am 31.07.2017,

 

  • bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/17 am 31.07.2017

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b des KiBiz zu gewähren.

 

Die Anzahl der anzuerkennenden Kindertageseinrichtungen hängt von der Höhe der avisierten Landesförderung ab.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat nimmt die zusätzlichen Ausführungen der Verwaltung zur Vorlage 278/14 zur Kenntnis.