Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/B/1800

 

Herr Niehues weist darauf hin, dass er heute von Herrn Marx noch eine Mail erhalten habe, in der es nochmals um den Standort des Gebäudes mit den entsprechenden Einkaufswagen sowie um die Öffnung des Platzes gehe. Er habe Herrn Marx mitgeteilt, dass es keinen neuen Sachverhalt gebe und die CDU-Fraktion nicht mehr bereit sei, weitere Änderungen vorzunehmen.

Herr Niehues vertritt die Auffassung, dass mit der heutigen Beschlussfassung ein klares Signal gesetzt werden sollte.


Beschluss:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288, Kennwort: "Zentrum Dutum/Dorenkamp", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288, Kennwort: "Zentrum Dutum/Dorenkamp", der Stadt Rheine - auf Grund der geringen Flächengröße und dem unwesentlichen Änderungsinhalt – für den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine nicht darstellungsrelevant ist und damit als aus ihm entwickelt angesehen wird; demzufolge bedarf es keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig