Sitzung: 24.06.2014 Bau- und Mobilitätsausschuss
Herr Schröer informiert auszugsweise aus einem Vermerk zur veränderten Fuß- und Radwegeführung im Bereich der Hofstelle Sandmann.
Diese Änderungen wurden mit dem Eigentümer und den betroffenen Fachbereichen abgestimmt.
Technische
Betriebe Rheine AöR -Grün Rheine, 23. Juni 2014
- TBR - twe
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Information
für den Bauausschuss
in der öffentlichen Sitzung
am 24. Juni 2014
Alternative
Trassenführung für Kanäle und Fuß- und Radweg im Übergangsbereich der Bebauungspläne
„Hofstelle Sandmann“ und „Gellendorfer Mark-West“
Im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 269 „Hofstelle Sandmann“ ist eine 5 m breite
Fuß- und Radwegeverbindung zum nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 304 „Gellendorfer
Mark-West“ festgesetzt. Innerhalb dieser Wegeführung ist auch der Anschluss der
Schmutz- und Regenwasserkanäle aus dem Baugebiet „Hofstelle Sandmann“ an das
bereits vorhandene Kanalsystem im Bereich der Gartenstadt Gellendorf vorgesehen. Dort wurden bereits vor einigen
Jahren im Bereich der öffentlichen Grünfläche südlich der Stefan-Zweig-Straße
die entsprechende Kanalstränge bis in Nähe der Bebauungsplangrenze heraus
gelegt.
Angrenzend
an das neue Baugebiet „Hofstelle Sandmann“ sind im Bereich der öffentlichen
Grünfläche der Gartenstadt Gellendorf und auf der privaten Gartenfläche des
Grundstückes Stefan-Zweig-Straße 13 eine Reihe von wertvollen und nach
Baumschutzsatzung geschützten Altbäumen (Rotbuchen und Stieleichen) vorhanden.
Der Baumbestand steht auf einem deutlich ausgeprägten Geländewall, der sowohl
mit der geplanten Fuß- und Radwegeverbindung als auch mit den beiden Kanälen
gequert werden muss.
Um
den geschützten Altbaumbestand auf dem Wall nicht zu gefährden, war bisher vorgesehen,
die beiden Kanäle im Rohrvortriebsverfahren (Pressung) unterhalb des Wurzelhorizontes
der Bäume einzubauen. Die spätere Führung des Fuß- und Radweges über den
vorhandenen Hügel hätte jedoch die Entfernung einer in der Trasse stehenden großen,
zweistämmigen Rotbuche sowie einen Einschnitt in die Hügelkuppe erforderlich
gemacht. Durch den Einschnitt würde es zu erheblichen Eingriffen in das Wurzelwerk
einer auf dem angrenzenden Privatgrundstück stehenden Buche kommen. Zudem würde
mit Entfernung der in der Trasse stehenden, zweistämmigen Buche auch noch eine
weitere Altbuche auf dem Privatgrundstück frei gestellt werden, was zu
wesentlich erhöhten Windlasten und insbesondere aber voraussichtlich auch zu
umfangreichen „Sonnenbrand-Schäden“ der
sehr empfindlichen Buchenstämme führen würde. Der private Anlieger hat diese
Bedenken bereits gegenüber den Technischen Betrieben schriftlich vorgetragen.
Das
Tiefbauunternehmen, das mit den Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich der
Hofstelle Sandmann beauftragt ist, hat für das Bauverfahren der beiden Kanäle
im Rohrvortriebsverfahren Mehrkosten im fünfstelligen Bereich gegenüber der
ansonsten üblichen, offenen Bauweise (mit Verbaukästen) angeführt. Die Tiefbaufirma
hat daher angeregt, eine alternative Trasse durch den öffentlichen Baumbestand
zu finden, bei der die in der bisherigen Trassenführung stehende zweistämmige
Rotbuche auch mit dem Bau der Radwegeverbindung über den Hügel erhalten werden
kann und die es erlaubt, die wesentlich kostengünstigere, offene Kanalbauweise
anzuwenden.
In
Abstimmung mit den betroffenen Fachabteilungen der Technischen Betriebe wurde
im Auftrag des Erschließungsträgers nunmehr eine geänderte Ausbauplanung der Kanäle
und der Fuß- und Radwegführung vorgelegt. Dabei wird die Trasse nun in
ausreichendem Abstand westlich um die genannte, zweistämmige Rotbuche herum geführt.
An der Nordseite des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hofstelle Sandmann“
wird es durch diesen Verschwenk erforderlich, zusätzlich zu der bisher festgesetzten
Fuß- und Radwegefläche eine Dreiecksfläche von etwa 12 qm Größe als öffentliche
Verkehrsfläche zu nutzen. Der Grundstückseigentümer hat dieser Änderung zugestimmt
und würde die Fläche kostenfrei an die Stadt Rheine übertragen.
Mit
der neuen Trassenführung werden im Bereich der öffentlichen Grünfläche zwei geschützte
Eichen überplant, die entfernt werden müssen. Diese beiden Eichen sind aufgrund
ihres mangelhaften Vitalitätszustandes und Habitus insgesamt als weniger erhaltenswert
zu beurteilen. Die beiden Baumverluste können im direkten Nahbereich, innerhalb
der öffentlichen Grünfläche kompensiert werden. Die Kosten hierfür wird der Erschließungsträger
übernehmen.
Bezüglich
Straßenbau ist darauf zu verweisen, dass mit der geschwungenen Trassenführung
eine deutlich geringere Längsneigung bzw. –steigung für die Überbrückung des
vorhandenen Hügels erreicht werden kann, was den Komfort für die Nutzer und die
Anbindung an die weitere Wegeführung wesentlich verbessert.
Die
vorgelegte Änderung der Straßen- und Kanalplanung findet die Zustimmung der
Fachbereiche Straße, Entwässerung und Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR.
Im
Auftrag
gez. Twesten
Technische
Betriebe Rheine AöR -Grün