Herr Schröer informiert auszugsweise aus einem Vermerk zur veränderten Fuß- und Radwegeführung im Bereich der Hofstelle Sandmann.

Diese Änderungen wurden mit dem Eigentümer  und den betroffenen Fachbereichen abgestimmt.

 

 

Technische Betriebe Rheine AöR  -Grün                                 Rheine, 23. Juni 2014

-                    TBR - twe                   -

 

 

Information

für den Bauausschuss

in der öffentlichen Sitzung

am 24. Juni 2014

 

 

 

Alternative Trassenführung für Kanäle und Fuß- und Radweg im Übergangsbereich der Bebauungspläne „Hofstelle Sandmann“ und „Gellendorfer Mark-West“

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 269 „Hofstelle Sandmann“ ist eine 5 m breite Fuß- und Radwegeverbindung zum nördlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 304 „Gellendorfer Mark-West“ festgesetzt. Innerhalb dieser Wegeführung ist auch der Anschluss der Schmutz- und Regenwasserkanäle aus dem Baugebiet „Hofstelle Sandmann“ an das bereits vorhandene Kanalsystem im Bereich der Gartenstadt Gellendorf  vorgesehen. Dort wurden bereits vor einigen Jahren im Bereich der öffentlichen Grünfläche südlich der Stefan-Zweig-Straße die entsprechende Kanalstränge bis in Nähe der Bebauungsplangrenze heraus gelegt.

Angrenzend an das neue Baugebiet „Hofstelle Sandmann“ sind im Bereich der öffentlichen Grünfläche der Gartenstadt Gellendorf und auf der privaten Gartenfläche des Grundstückes Stefan-Zweig-Straße 13 eine Reihe von wertvollen und nach Baumschutzsatzung geschützten Altbäumen (Rotbuchen und Stieleichen) vorhanden. Der Baumbestand steht auf einem deutlich ausgeprägten Geländewall, der sowohl mit der geplanten Fuß- und Radwegeverbindung als auch mit den beiden Kanälen gequert werden muss.

Um den geschützten Altbaumbestand auf dem Wall nicht zu gefährden, war bisher vorgesehen, die beiden Kanäle im Rohrvortriebsverfahren (Pressung) unterhalb des Wurzelhorizontes der Bäume einzubauen. Die spätere Führung des Fuß- und Radweges über den vorhandenen Hügel hätte jedoch die Entfernung einer in der Trasse stehenden großen, zweistämmigen Rotbuche sowie einen Einschnitt in die Hügelkuppe erforderlich gemacht. Durch den Einschnitt würde es zu erheblichen Eingriffen in das Wurzelwerk einer auf dem angrenzenden Privatgrundstück stehenden Buche kommen. Zudem würde mit Entfernung der in der Trasse stehenden, zweistämmigen Buche auch noch eine weitere Altbuche auf dem Privatgrundstück frei gestellt werden, was zu wesentlich erhöhten Windlasten und insbesondere aber voraussichtlich auch zu umfangreichen „Sonnenbrand-Schäden“  der sehr empfindlichen Buchenstämme führen würde. Der private Anlieger hat diese Bedenken bereits gegenüber den Technischen Betrieben schriftlich vorgetragen.

Das Tiefbauunternehmen, das mit den Straßen- und Kanalbauarbeiten im Bereich der Hofstelle Sandmann beauftragt ist, hat für das Bauverfahren der beiden Kanäle im Rohrvortriebsverfahren Mehrkosten im fünfstelligen Bereich gegenüber der ansonsten üblichen, offenen Bauweise (mit Verbaukästen) angeführt. Die Tiefbaufirma hat daher angeregt, eine alternative Trasse durch den öffentlichen Baumbestand zu finden, bei der die in der bisherigen Trassenführung stehende zweistämmige Rotbuche auch mit dem Bau der Radwegeverbindung über den Hügel erhalten werden kann und die es erlaubt, die wesentlich kostengünstigere, offene Kanalbauweise anzuwenden.

In Abstimmung mit den betroffenen Fachabteilungen der Technischen Betriebe wurde im Auftrag des Erschließungsträgers nunmehr eine geänderte Ausbauplanung der Kanäle und der Fuß- und Radwegführung vorgelegt. Dabei wird die Trasse nun in ausreichendem Abstand westlich um die genannte, zweistämmige Rotbuche herum geführt. An der Nordseite des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Hofstelle Sandmann“ wird es durch diesen Verschwenk erforderlich, zusätzlich zu der bisher festgesetzten Fuß- und Radwegefläche eine Dreiecksfläche von etwa 12 qm Größe als öffentliche Verkehrsfläche zu nutzen. Der Grundstückseigentümer hat dieser Änderung zugestimmt und würde die Fläche kostenfrei an die Stadt Rheine übertragen.

Mit der neuen Trassenführung werden im Bereich der öffentlichen Grünfläche zwei geschützte Eichen überplant, die entfernt werden müssen. Diese beiden Eichen sind aufgrund ihres mangelhaften Vitalitätszustandes und Habitus insgesamt als weniger erhaltenswert zu beurteilen. Die beiden Baumverluste können im direkten Nahbereich, innerhalb der öffentlichen Grünfläche kompensiert werden. Die Kosten hierfür wird der Erschließungsträger übernehmen.

Bezüglich Straßenbau ist darauf zu verweisen, dass mit der geschwungenen Trassenführung eine deutlich geringere Längsneigung bzw. –steigung für die Überbrückung des vorhandenen Hügels erreicht werden kann, was den Komfort für die Nutzer und die Anbindung an die weitere Wegeführung wesentlich verbessert.  

Die vorgelegte Änderung der Straßen- und Kanalplanung findet die Zustimmung der Fachbereiche Straße, Entwässerung und Grün der Technischen Betriebe Rheine AöR.

 

Im Auftrag                                                             

gez.   Twesten                                                                 

Technische Betriebe Rheine AöR  -Grün