Sitzung: 19.06.2007 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 4
Vorlage: 234/07
II/B/1560
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine vom 28. November 2006:
1.
Änderung
der
Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine
vom
_________
Aufgrund des § 6 (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV NRW S. 516) wird von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 19. Juni 2007 folgende 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine verordnet:
In
§ 1
(Ladenöffnungszeit
an Sonntagen)
wird die Festsetzung
„am ersten Sonntag im Juli aus Anlass der Mesumer Kirmes für den Bereich Mesum in der Zeit außerhalb des Hauptgottesdienstes für die Dauer von maximal fünf Stunden“
neu aufgenommen.
§ 4
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 37 Ja-Stimmen
                                             4 Nein-Stimmen