Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/1285

 

Herr Niehues bezieht sich auf die Tagesordnungspunkte 6 bis 9 (Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften) und erinnert daran, dass vor geraumer Zeit der Wunsch geäußert worden sei, für den Bereich der Beteiligungsgesellschaften Zielvereinbarungen zwischen der Stadt und den Gesellschaften zu treffen. Diese könnten ggf. von Jahr zu Jahr angepasst werden. Sie sollten jedoch mittelfristig erstellt werden.

 

Herr Tilly erwidert, dass es zwischen der Stadt Rheine und der Stadtsparkasse juristisch keine Beteiligungssituation gebe. Vor diesem Hintergrund könne man auch keine Zielvereinbarung darstellen. Dieses könne sich aber aufgrund des in der Diskussion stehenden neuen Sparkassengesetzes für einen bestimmten Bereich ändern.

Er empfiehlt daher dem Rat, zunächst das neue Sparkassengesetz abzuwarten.

 

Frau Dr. Kordfelder ergänzt, dass die Diskussion über Zielvereinbarungen mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften bereits geführt worden sei und hierzu grundsätzlich Einvernehmen bestehe. Bezogen auf die Stadtsparkasse als „kommunales Unternehmen“, jedoch nicht als Beteiligungsgesellschaft, sei die Diskussion auf anderer Ebene zu führen. Daher sollte zunächst das neue Sparkassengesetz abgewartet werden. Bei den anderen Beteiligungsgesellschaften bestehe bereits der Auftrag an die Verwaltung, die Zielvereinbarungen zu treffen.

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse erklären sich zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.

 

Die Abstimmung über Ziff. 1 übernimmt Frau Helmes wegen Befangenheit von Frau Dr. Kordfelder.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.  erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 7 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NW für das Jahr 2006 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.  beschließt gem. § 28 SpkG NW

a)      einen Teilbetrag von 1.648.360,27 Euro, das entspricht 90 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

b)      einen Teilbetrag von 183.151,14 Euro das entspricht 10 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, an die Stadt Rheine zur Verwendung im Sinne von § 28 Abs. 5 SpkG NW (für gemeinnützige Zwecke) auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig