Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

02:27:20

 

Herr Kuhlmann erläutert den Sachstand und verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, ein Teilstück eines Stichweges zur Rheiner Straße, im anliegenden Lageplan in blau dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 2, Flurstück 131 tlw. einzuziehen, weil überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für die Einziehung vorliegen.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW wird hiermit eingeleitet.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig