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Herr Dr. Konietzko stellt fest, dass im Haushalt für das Jahr 2014 eine Summe von 2,221 Mio. Euro, für das Jahr 2015 – 3,5 Mio. Euro, 2016 – 3,35 Mio. Euro, 2017 – 5,4 Mio. Euro und für das Jahr 2018 – 6,1 Mio. Euro geplant seien. Dies sei schon eine starke Herausforderung für den Haushalt. Er möchte wissen, wie die Straßenerneuerungsmaßnahmen zu beurteilen seien.

 

Herr Schröer erklärt, dass heute noch keine Haushaltsplanberatungen stattfinden. Diese finden in der Sitzung am 20. November 2014 statt. Somit müsse heute nicht über einzelne Maßnahmen beschlossen werden. Man habe sich  bei der Planung in diesem Jahr sehr stark nach den Kanalerneuerungsmaßnahmen der TBR gerichtet. Dort gebe es einige Projekte, die zwingend erforderlich seien. Aufgrund dessen sei die Prioritätenlisten umgestellt worden.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass sich die Finanzierung dieser Maßnahmen auf den Investitionsplan bezieht. Die vom Kämmerer verhängte Haushaltssperre betreffe nur den Ergebnisplan und nicht den Investitionsplan der Stadt Rheine. Somit gebe es in diesem Zusammenhang keine Probleme. Da die Maßnahmen investiven Bedarf nach sich ziehen, seien diese unproblematischer als die, die den Ergebnisplan belasten. Die Frage, ob es vernünftig sei, so hohe Investitionen zu tätigen, könne er mit einem klaren „Ja“ beantworten. Die vorgeschlagenen Investitionen sollten auch so umgesetzt werden, da sie zum einen eng mit den Kanalbaumaßnahmen der TBR getaktet seien und zum anderen der Stadt Rheine die Möglichkeit gebe, hierfür Beiträge zu erheben.

Aus stadtplanerischer Perspektive seien dies alles Schritte, die durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne vorbereitet wurden.

 

Herr Schröer weist abschließend auf eine Änderung hin. Das Projekt 53014-547 Münsterstraße von Emsstraße bis B-Plan Grenze soll aus Liste I – Ausbau erstmalig/nochmalig in Liste II – Ausbau –Zuschussmaßnahmen verschoben werden. Somit werde dieses Projekt dem Rahmenplan Innenstadt zugeordnet und somit bezuschusst. Hierzu (Rahmenplan Innenstadt) werde es am 20.11.2014 eine eigene Vorlage geben.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass es seiner Meinung nach noch Nachholbedarf bei Straßenbaumaßnahmen gebe, da Maßnahmen in spätere Jahre verschoben worden seien.

 

Herr Kuhlmann erläutert, dass es aus seiner Sicht völlig falsch gewesen wäre, die Münsterstraße wieder so herzustellen, wie sie vorher war. Durch die Rückstellung dieser Maßnahme sei man jetzt in der Lage, den Ausbau der Münsterstraße in die Fördermaßnahme Rahmenplan Innenstadt hereinzubekommen. Insofern sei dies ein bewusst in Kauf genommener Rückstau gewesen.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die als Anlage beigefügten Prioritätenlisten für

 

I.             Ausbau – erstmalig/nochmalig

II.           Ausbau - Zuschussmaßnahmen

III.          Ausbau - Gewerbegebiet

IV.          Sonstige Projekte

 

vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2015.

 

Die Ausbaumaßnahme 53014-547 Münsterstraße (Emsstraße – Bplan-Grenze) wird  von Prioritätenliste I. Ausbau – erstmalig/nochmalig in die Liste  Zuschussmaßnahme (Rahmenplan Innenstadt) verschoben.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig