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Herr Dörtelmann erinnert einleitend an den Entwicklungsprozess, den die Verwaltung bisher gegangen sei. Bei der Ausweisung von Konzentrationszonen seien viele Details zu beachten. Bereits 1999 wurden 2 Flächen im Gebietsentwicklungsplan (GEP) dargestellt. Anschließend wurde davon lediglich die Fläche im Bereich Hauenhorst im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

Im Jahr 2011 wurden von einem Gutachter im Auftrag des Kreises Steinfurt Windpotenzialflächen für die 24 Kommunen im Kreis Steinfurt ermittelt. Durch eine Änderung in der Rechtslage in 2013 konnten die ermittelten Windpotentialflächen jedoch nicht mehr als Grundlage für die gemeindliche Flächenausweisung genutzt werden, da neue Anforderungen an die Flächenauswahl definiert wurden.   Daraufhin habe die Verwaltung ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, in dem mögliche Potentialflächen auf dem Rheiner Stadtgebiet ermittelt werden sollen.

 

Frau Bredemann vom Büro ökoplan stellt anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Potenzialflächenanalyse zur Windenergienutzung für Rheine vor.

 

Herr Doerenkamp merkt an, bisher haben die Rotoren der Windanlagen einen Durchmesser von 100 Metern. Moderne Anlagen haben bereits Durchmesser bis zu 150 Meter. Er fragt nach, ob ein größerer Rotordurchmesser Auswirkungen auf die Planflächen habe.

 

Frau Bredemann antwortet, dass in dem Gutachten die Mindestgrößen zu Grunde gelegt wurden. Bei größeren Anlagen müssten im Genehmigungsverfahren auch die Abstände größer werden. Auf die späteren Ausweisungen im Flächennutzungsplan habe die Größe der Anlage keinen Einfluss.

 

Herr Wortmann führt aus, dass das Gebiet Wilde Weddenfeld in diesem Gutachten nicht als empfehlenswert beurteilt wurde, obwohl dies im vorigen Gutachten durchaus für Windanlagen geeignet war. Dies liege vor allem daran, dass in diesem Gutachten das angrenzende Waldstück mit in die Betrachtung einbezogen wurde. Er fragt nach, warum in diesem Gutachten das Waldstück mit betrachtet wurde.

 

Frau Bredemann erklärt, dass für das gesamte Stadtgebiet einheitliche Bewertungskriterien zugrunde gelegt wurden. Daher wurde das Waldstück als Abgrenzungsfläche mit berücksichtigt.

 

Herr Wortmann erkundigt sich, warum das Gebiet Elter Sand als geeignet beurteilt wurde.

 

Frau Bredemann führt aus, dass das Gebiet Elter Sand als Ergänzung zum Gebiet Veltruper Feld auf dem Emsdettener Stadtgebiet zu sehen sei.

 

Herr Dewenter schließt an die Ausführungen von Herrn Wortmann an. Nachdem im ersten Gutachten das Gebiet „Wilde Weddenfeld“ als geeignet beurteilt wurde, wurden in der Bevölkerung Erwartungen geweckt. Er erkundigt sich, ob es möglich sei, dass der Ausschuss beschließe, das Gebiet mit aufzunehmen, und welche Auswirkungen dies habe.

 

Frau Bredemann erläutert, dass das Gutachten auf Grund aktueller Rechtsprechung angefertigt wurde. Wenn der Ausschuss die Fläche „Wilde Weddenfeld“ mit aufnehmen möchte, müsse dies städtebaulich gut begründet sein. Diese Gründe würden ihr jedoch fehlen.

 

Die Gebiete 6 und 8 seien sehr klein, daher fragt Herr Kahle nach ob diese Flächen herausfallen würden, sollten die Anlagen mehr als 100 Meter Rotordurchmesser haben.

 

Frau Bredemann bejaht dies. Diese Gebiete seien jedoch für Rheine nur Ergänzungsflächen. Erst wenn die Gesamtfläche kleiner als 1 Prozent sei, gelte dies als Verhinderungsplanung.

 

Herr Hachmann weist darauf hin, dass das Gebiet 6 nur in Frage komme, wenn für den Artenschutz eine Lösung gefunden werde.

 

Frau Bredemann erläutert, dass der Artenschutz nicht zwingend ein Ausschlusskriterium sei. Manchmal gebe es Möglichkeiten, z. B. Vögel zu locken in einem anderen Gebiet sesshaft zu werden, um ein Gebiet für Windanlagen nutzbar zu machen. Bei diesem Gebiet sehe sie eher das Problem, das hier die Erholungsnutzung Vorrang habe.

 

Herr Doerenkamp erkundigt sich, ob auch andere Gebiete mit aufgenommen werden können.

 

Frau Bredemann führt aus, dass das Gutachten sehr sorgsam abgewogen wurde. Bedingt geeignete Gebiete können gegebenenfalls mit aufgenommen werden, wenn Ihre Eignung städtebaulich gut begründet und abgewogen werde.

 

Herr Bems dankt Frau Bredemann für die Ausführungen und begrüßt die Festlegung auf die drei vorgeschlagenen Konzentrationszonen. Hiermit schaffe die Stadt Rheine für die Bürgerinnen und Bürger Transparenz und Planungssicherheit. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern, halte er eine weitere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger für notwendig.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Bauen“ nimmt das „Gesamtstädtische Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan“ (Potenzialflächenanalyse) zur Kenntnis.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Bauen“ beschließt, dass die 3 gut-achterlich empfohlenen Potenzialflächenkomplexe in Altenrheine (Altenrheiner Bruch sowie „Im Brook“), Elte (Elter Sand) und Hauenhorst (Haugenhorster Feld/Windpark Hauenhorst/Brokhaar) im nachfolgenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes als „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ dargestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren entsprechend vorzubereiten und einzuleiten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planen und Bauen“ beschließt, dass im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie der Bezirksregierung Münster ebenfalls die o.g. 3 Korridore als „Windenergiebereiche“ bzw. „Vorranggebiete“ gemeldet werden.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig