Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/B/1935


Beschluss:

 

II.   Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die geringfügige Verschiebung der Baugrenzen im südlichen Geltungsbereich des Änderungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht betroffen wird, sowie

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil B“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig