Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 15

I/A/0670

 

Frau Dr. Kordfelder verweist eingangs auf das Schreiben des Stadtteilbeirates Bentlage/Wadelheim/Wietesch/Schleupe vom 13. Juni 2007, in dem dieser den Antrag stelle, die Entscheidung über die Weiterführung der Forensik bis zur Sitzung des Rates im September 2007 zu verschieben.

 

Anschließend erläutert Frau Dr. Kordfelder den Sachverhalt auf der Grundlage der Vorlage.

 

Bezüglich des Antrags des Stadtteilbeirates vertreten die Fraktionen einvernehmlich die Auffassung, dass alle abwägungsrelevanten Fakten für eine Entscheidung in der Sache bekannt seien, sodass in der heutigen Sitzung ein Beschluss gefasst werden könne.

 

Frau Dr. Kordfelder stellt daraufhin den Antrag des Stadtteilbeirates auf Aussetzung der Entscheidung bis zur Ratssitzung im September 2007 zur Abstimmung.

 

Der Antrag wird bei 2 Stimmenthaltungen einstimmig abgelehnt.

 

Anschließend gibt Herr Niehues die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügte Stellungnahme für die CDU-Fraktion zur forensischen Übergangsklinik in Rheine ab.

 

Herr Roscher erklärt für die SPD-Fraktion, dass die Thematik zur forensischen Klinik in Rheine auch nach der Presseveröffentlichung der SPD intensiv innerhalb der Partei und der Fraktion diskutiert worden sei. Die vorgebrachten Argumente des Herrn Minister Laumann, des Herrn Dönisch-Seidel, des Personalrates der Klinik, des Stadtteilbeirates, aus der Medienberichterstattung oder aus den Gesprächen mit den einzelnen Bürgern, seien zur abschließenden Meinungsbildung in der SPD-Fraktion herangezogen worden. Herr Roscher spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forensischen Klinik sowie der Klinikleitung seinen Dank und Respekt für die bisher geleistete Arbeit aus, die u. a. auch neue Therapieplätze bei den Patienten ermöglicht hätte. Die von der SPD-Fraktion vertretene Meinung sei daher nicht als Kritik an der vor Ort erbrachten und noch zu erbringenden Leistung zu verstehen.

 

Die SPD-Fraktion werde sich aber auch zukünftig für einen Sicherheitsstandard einsetzen, der ein Höchstmaß an Sicherheit innerhalb des Klinikgeländes und außerhalb der Forensik gewährleisten würde. Die Stadt Rheine habe mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen Vertrag geschlossen, der dem Land die Möglichkeit gebe, weitere Forensikplätze zu planen und zu bauen. Nach gut 2 Jahren der insgesamt 7-jährigen Vertragszeit trete Herr Minister Laumann mit dem Wunsch an die Stadt Rheine heran, die Übergangsforensik in Rheine zu einer Dauereinrichtung umzuwidmen. Gegen diese Überlegung hätten sich alle Fraktionen im Rat der Stadt Rheine ausgesprochen. Die Gründe hierfür lägen u. a. im zu kleinen Areal und an der mangelnden Infrastruktur, wie z. B. Sportmöglichkeiten. Auch entsprächen die aus den 50er Jahren stammenden Gebäude, was z. B. die Wärmedämmung angehe, nicht dem erforderlichen Standard.

 

Die vorgeschlagene und diskutierte Verlängerung der vertraglichen Laufzeit sei nach Auffassung der SPD-Fraktion ebenfalls nicht zielführend. Auch in diesem Falle wären zusätzliche Mittel aufzubringen, wie z. B. für die Erneuerung der Heizungsanlage. Es würden somit die für eine Übergangszeit noch hinnehmbaren Ausstattungsdefizite für weitere 5 Jahre festgeschrieben, sodass einige Patienten dann bis zu 12 Jahren unter diesen Bedingungen in Rheine betreut werden müssten.

Dieses könne auch zu einem Gewöhnungseffekt führen, der dann nach 12 Jahren bzw. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt vor Ablauf der 12 Jahre die Umwandlung der Übergangseinrichtung in eine Dauereinrichtung in Bentlage akzeptabel erscheinen ließe. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die jetzige Diskussion auch im Jahre 2011 ff. wieder aufgegriffen werde. Rheine könne aus rechtlichen Gründen bei einer landesweiten oder regionalen Standortsuche sicherlich nicht außen vor bleiben, auch nicht bei Zustimmung zu einer Verlängerung der derzeitigen Vertragslaufzeit. Das bedeute, dass Rheine auch bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit durchaus Standort einer dauerhaften Forensik werden könnte. Somit dürften bei einer Zustimmung zur Verlängerung der Laufzeit die öffentlich geäußerten Befürchtungen aus Teilen der Bevölkerung nur aufgeschoben sein.

 

Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte der Wunsch von Herrn Minister Laumann nach einer Umwandlung der Übergangseinrichtung in eine Dauereinrichtung als Signal für eine Standortsuche gewertet werden. Entsprechend dem Regionalkonzept, für jeden Landgerichtsbezirk eine in der Unterbringungszahl „wirtschaftliche“ Forensik zu haben, dürfte der Bedarf für eine Forensik im Münsterland in der Größenordnung von ca. 140 Plätzen vorhanden sein. Sollte die Zahl der straffälligen Patienten sich nicht wie zz. entwickeln, so wäre auch daran zu denken, an den jeweiligen Standorten die Auslastung unterhalt von 100 % zu legen und entsprechende Reserveplätze vorzuhalten. Wegen der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Zunahmen bei den Gewaltdelikten gehe die SPD-Fraktion jedoch davon aus, dass sich trotz der veränderten Vollstreckungsreihenfolge die Zahl der psychisch erkrankten Straftäter mit einer Therapienotwendigkeit in einer Forensik ähnlich wie jetzt verfestigen werde. Die SPD-Fraktion möchte daher die in der Vorlage als Alternative 1 aufgeführte Regelung zum Beschlussantrag stellen, wonach die Verlängerung des Vertrages generell abgelehnt werde.

 

Die übrigen in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Alternativen würden von der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Alternative 5 sei kein Thema, weil für Rheine ein Forensikstandort nicht wünschenswert sei. Sollte Rheine im Standortsuchverfahren dennoch als dauerhafter Forensikstandort benannt werden, entstehe eine neue Situation und die Pflicht, die Entscheidungsgründe dafür zu prüfen. Erst dann stelle sich nach Auffassung der SPD-Fraktion die Frage der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung unter der Voraussetzung, dass Rheine nicht willkürlich zum Standort bestimmt würde.

Die Alternativen 3 und 4 seien nach Auffassung der SPD-Fraktion nur eine Verschleppung der Lösung. Daher sollte Herr Minister Laumann das Standortsuchverfahren für eine Dauereinrichtung schon jetzt einleiten. Die SPD-Fraktion sehe nicht unbedingt die Gefahr, dass die Konversionsflächen in Rheine sich unbedingt hierfür anbieten würden, denn auch in anderen Städten des Münsterlandes gebe es Konversionsflächen.

Die 2. Alternative werde von der SPD-Fraktion abgelehnt, weil sie ein klares Signal an das Land geben wolle, nämlich die Pflicht zur Vertragserfüllung. Die SPD-Fraktion wolle Verlässlichkeit; sie stehe zu ihrem Wort, das sie seinerzeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gegeben habe. Eine ggf. 2010/2011 zu treffende Entscheidung dürfte auch mit Unsicherheiten belastet sein, zumal auch dann eine prognostische Entscheidung zu treffen sei.

 

Sicherlich wolle die SPD-Fraktion durch ihre Entscheidung keine Überbelegung der vorhandenen Forensischen Klinik, wie z. B. in Eickelborn. Wenn bis 2011 keine neue Forensik trotz erkennbarer und intensiver Bemühungen des Landes bezugsfertig errichtet sein sollte, signalisiere die SPD-Fraktion Gesprächsbereitschaft gegenüber dem Land für eine kurzfristige Verlängerung des bestehenden Vertrages unter Verzicht auf Vertragsstrafen bis zur Bezugsfähigkeit der neuen Forensik am neuen Standort.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ortel antwortet Herr Roscher, dass die SPD-Fraktion bezüglich des Verzichts auf eine Vertragsstrafe bei Verlängerung des bestehenden Vertrages um einige Monate gesprächsbereit sei, wenn das Land sich jetzt intensiv auf Standortsuche für eine Dauerforensik begebe und diese im Jahre 2011 aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht bezugsfertig sei.

 

Auf Frage von Herrn Ortel, ob das auch für den Fall gelte, dass das Land die General-Wever-Kaserne als Dauerstandort für eine forensische Klinik benennen würde, antwortet Herr Roscher, er habe in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass Rheine bei der Suche nach einer Dauerforensik von vornherein nicht ausgeschlossen sein werde. Allerdings teile er die Befürchtung von Herrn Niehues nicht, dass im Falle der Verweigerung für die Verlängerung der Übergangsforensik in Bentlage die Konversionsflächen automatisch vom Land für eine Dauernutzung herangezogen würden. Sollte Rheine in einem nachvollziehbaren Verfahren vom Land für eine Dauereinrichtung benannt werden, dann gebe es eine neue Situation, sodass das Verfahren dann hinterfragt, geprüft und darüber entschieden werden müsse. Ob die Stadt Rheine die Entscheidung des Landes dann verhindern könne, sei zumindest fraglich. Er gehe jedoch nicht davon aus, dass Rheine Standort für eine Dauerforensik werde.

 

Herr Ortel erklärt anschließend, dass auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht für eine Dauereinrichtung der Forensik in Rheine-Bentlage sei. Die Gründe seien von seinen Vorrednern bereits genannt worden. Auch sehe seine Fraktion sich den Menschen, die in dieser Klinik untergebracht seien, ebenso wie den Bürgerinnen und Bürgern von Rheine-Bentlage im Wort, dass aus der seinerzeit vertraglich festgelegten Übergangslösung keine Dauereinrichtung werde.

 

Da sich seit dem Vertragsabschluss die Fallzahlen bei den forensischen Kliniken erheblich verändert hätten, sehe seine Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt schon einen Handlungsbedarf. Daher würde sich seine Fraktion für die Beschlussalternativen 3 oder 4 entscheiden, die substanziell nicht groß voneinander zu unterscheiden seien. Man könne dem Optionsmodell zustimmen, wenn ein dringender Bedarf gegeben sei. Er gehe allerdings davon aus, dass es ab dem Jahre 2010 ohne Verlängerung der Übergangseinrichtungen landesweit zu Überbelegungen in den forensischen Kliniken kommen werde. Daher habe die Landesregierung bei einer heutigen Entscheidung des Rates der Stadt Rheine über eine mögliche Verlängerung des bestehenden Vertrages den erforderlichen Spielraum bei der Suche nach einem neuen Standort für eine Dauereinrichtung.

 

Für seine Fraktion stehe außer Frage, dass es in Rheine-Bentlage keine forensische Dauereinrichtung geben werde, keine therapeutischen Lockerungen, wie z. B. begleiteter oder unbegleiteter Freigang. Nach wie vor müsse der höchste technische, organisatorische und therapeutische Sicherheitsstandard gewährleistet sein. Er hoffe nicht, dass die heutige Diskussion zum Ergebnis haben werde, dass es zuverlässige oder unzuverlässige Ratsmitglieder gebe, zumal er in dieser Runde nur verantwortlich handelnde Mitglieder sehe.

 

Herr Holtel erinnert an die vielen Beratungen und Auseinandersetzungen, als im Jahre 2002 die Absicht der Landesregierung, in Rheine-Bentlage eine forensische Klinik zu errichten, bekannt geworden sei. Nach intensiver Diskussion im politischen Raum sei es dann zum Vertragsabschluss gekommen. Dieser Vertrag laufe Ende 2011 aus.

 

Die Situation in den forensischen Kliniken des Landes habe sich aber seit 2002 erheblich verändert, sodass man jetzt schon absehen könne, dass die Unterbringungsmöglichkeiten für kranke Straftäter in diesen Kliniken nicht mehr ausreichen würden. Seit 2003 habe die Landesregierung Planungs- und Baukonzepte in vielen Standorten Nordrhein-Westfalens auf den Weg gebracht. Vor einem Monat sei für den Standort Herne, der von der Stadt Herne und einer Bürgerinitiative beklagt worden sei, Planungs- und Baurecht für das Land entstanden. Da sich trotz dieser Aktivitäten des Landes Engpässe bei der Unterbringung von Kranken in den forensischen Kliniken während der nächsten 5 Jahre abzeichnen und die Zahlen auch aufgrund der Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen und noch nicht fertiggestellten Einrichtungen steigen würden, habe Herr Minister Laumann die Stadt Rheine aufgefordert, eine Entscheidung über die Zukunft der Einrichtung in Rheine-Bentlage zu treffen. Die FDP-Fraktion sei mit einer einmal befristeten Verlängerung bereit, dem Land bei der Bewältigung der Engpasssituation zu helfen. Die Forensik in Bentlage eigne sich aus baulicher Sicht jedoch in keinster Weise als Standort für eine Dauereinrichtung. Auch sei dort aufgrund der begrenzten Kapazität die vom Land gewünschte Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. Die FDP-Fraktion spreche sich somit für die Beschlussalternative 3 aus, wonach das Land bei der Suche für einen Dauerstandort den vorhandenen Standort in Rheine-Bentlage ausschließen werde. Die Stadt sei Eigentümerin dieser Anlage und entscheide daher selber über die künftige Nutzung, was bei den Konversionsflächen eben nicht der Fall sei.

 

Herr Beckmann erklärt für die Fraktion Sozial Liberal, dass die Notsituation bei der Unterbringung von Kranken in der Forensik einer Entscheidung bedürfe. Insofern stimme seine Fraktion der Beschlussalternative 3 zu, die die Verlängerung der bestehenden Übergangseinrichtung in Rheine-Bentlage bis Ende 2016 beinhalte und den Standort Rheine-Bentlage bei der Standortsuche für eine Dauereinrichtung ausschließe.

 

Frau Dr. Kordfelder zeigt Verständnis für die unterschiedlichen Sichtweisen der Fraktionen, die aus ihrer Sicht nachvollziehbar seien. Sie spricht den Fraktionen ihren Respekt für die jeweils intensiv und verantwortungsbewusst geführten Diskussionen aus. Alle Fraktionen hätten sich gegen eine Dauereinrichtung in Bentlage ausgesprochen, gleichwohl aber die Notsituation des Landes gesehen und anerkannt. Die forensische Klinik in Rheine-Bentlage biete aus ihrer Sicht die größtmögliche Sicherheit. Sie sei von der Leistung und dem Engagement der Klinikleitung überzeugt, zumal sie die Stadt bei verschiedenen Entscheidungen über den Forensikbeirat einbinde. Die Übergangseinrichtung sei aber nur ein Provisorium, das nicht länger als unbedingt notwendig aufrechterhalten werden müsse. In Mitverantwortung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und den in Bentlage betreuten Patienten schlägt Frau Dr. Kordfelder vor, der Beschlussalternative 3 der Verwaltungsvorlage zuzustimmen. Das Land habe dann im Jahre 2010 in Kenntnis der dann vorherrschenden Situation und des Bedarfs in einer Notsituation die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag bedarfsgerecht zu verlängern.

 

Herr Mollen führt aus, dass der SPD-Fraktion die Zwangslage des Landes sehr wohl bewusst sei. Andererseits könne man aber nicht erkennen, dass es seitens des Landes bisher Aktivitäten bei der Suche nach einem neuen Standort für eine Dauereinrichtung gegeben habe. Wenn der Rat der Stadt heute der Verlängerung des bestehenden Vertrages für die Übergangseinrichtung in Rheine-Bentlage zustimme, dann bestehe sicherlich die Gefahr, dass die Suche nach einem neuen Standort weiterhin vertagt werde und die Stadt Rheine in einigen Jahren wieder vor der heutigen Entscheidung stehe.

 

Herr Mollen erinnert an die Diskussion um die Forensik im Jahre 2003, in der die Verlängerung des Vertrages nie ein Thema gewesen sei. Vielmehr sei das Ende der Laufzeit mit Dezember 2011 festgelegt worden. Der Rat der Stadt stehe bei den Bürgerinnen und Bürgern im Wort, was bei der bisherigen Diskussion vernachlässigt worden sei. Vor dem Hintergrund der fehlenden Glaubwürdigkeit in der Politik dränge die SPD-Fraktion auf Einhaltung des bestehenden Vertrages.

 

Herr Niehues bezieht sich auf die Ausführungen von Herrn Roscher und erklärt, dass man nicht nur den bestehenden Vertrag sehen dürfe, sondern auch die Gesamtverantwortung. Mit der Ablehnung der Vertragsverlängerung für die Forensik in Rheine-Bentlage beabsichtige die SPD-Fraktion, ein Signal für eine sofortige Standortsuche für eine Dauereinrichtung zu geben. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt sicher kein Vorteil für die Stadt Rheine, wenn man eine Dauereinrichtung in Rheine verhindern wolle, denn es gebe in Rheine 2 Konversionsstandorte, die für das Land bei der Suche nach einer Dauerforensik höchste Priorität hätten. Diese leergezogenen Konversionsstandorte, die zwar auch in anderen Städten dieser Region vorhanden seien, seien für das Land verfügbar, und die Stadt habe hierüber noch kein Planungsrecht. Die SPD-Fraktion lade mit ihrer Haltung das Land ein, die Konversionsflächen für eine Dauerforensik in Anspruch zu nehmen. Den Bürgern in Bentlage sei nicht damit geholfen, wenn die Stadt durch ihre Haltung dafür sorge, dass an anderer Stelle in Rheine eine Dauerforensik entstehe.

Die CDU-Fraktion werde deshalb aufgrund der Stellungnahme von Frau Dr. Kordfelder der Beschlussvariante 3 zustimmen.

 

Herr Ortel weist die Vorwürfe von Herrn Mollen zurück, dass im Falle der Vertragsverlängerung die Politik ihre Glaubwürdigkeit verliere. Genau vor derartigen Äußerungen habe er in seinem ersten Wortbeitrag gewarnt. Wer jetzt fordere, die Standortsuche für eine Dauerforensik möglichst schnell zu beginnen, der müsse aus dem Gespräch mit Herrn Minister Laumann wissen, dass es sehr gute Gründe gebe, die Konversionsflächen dafür in Anspruch zu nehmen. Es wäre besser, den Vertrag für die Einrichtung in Bentlage zu verlängern und bis zum Jahre 2010 die Auswirkungen der Veränderung in der Vollstreckungsreihenfolge abzuwarten. Vielleicht bestehe dann überhaupt kein erhöhter Bedarf mehr an forensischen Einrichtungen. Daher sollte eine vorschnelle Entscheidung vermieden und der Beschlussvariante 3 zugestimmt werden, was dann gleichzeitig den Standort Rheine-Bentlage für eine Dauerforensik im Jahre 2016 ausschließe.

 

Als Mitglied des Forensik-Beirates gibt Herr Dörnhoff zu bedenken, dass bei einer Vertragsverlängerung in Bentlage alle Vertragsmerkmale bis auf die Laufzeit beibehalten würden. Damit käme die Stadt auch ihrer Verantwortung für gesellschaftliche Aufgaben nach. Eine solche Entscheidung habe nichts mit Unglaubwürdigkeit zu tun. Die Glaubwürdigkeit verlange vielmehr, dass der Rat sich mit den veränderten Bedarfszahlen in den forensischen Einrichtungen auseinandersetze.

 

Da Herr Wilp die Sitzung wegen eines anderen wichtigen Termins vorzeitig verlassen möchte, plädiert er für die Zustimmung zur Beschlussalternative 3.

 

Herr Reiske merkt an, dass die forensischen Kliniken zz. einen jährlichen Zuwachs von 4 % hätten. Dieses werde zu Überbelegungen in den vorhandenen Einrichtungen führen. Wenn die SPD-Fraktion die Verlängerung des Vertrages für die Einrichtung in Bentlage ablehne, komme sie nicht nur ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nicht nach, sondern trage zu einer unzumutbaren Situation für die dort einsitzenden Menschen und das dort arbeitende Personal bei.

 

Herr Roscher entgegnet, dass gerade die Zuwächse den Minister dazu bewegen sollten, das Suchverfahren für eine Dauereinrichtung sofort einzuleiten, damit dann auch rechtzeitig Einrichtungen vorgehalten würden, die die gewünschten Sicherheitsstandards gewährleisteten. Einen bestehenden Notstand könne man nicht mit der Verlängerung eines Provisoriums beseitigen. Unter diesem Aspekt sei es nicht nachvollziehbar, weshalb das Land den Standort Bentlage zu einer Dauereinrichtung hätte umfunktionieren wollen.

 

Herr Thum erinnert an die vor 5 Jahren geführten Diskussionen zur Einrichtung der forensischen Übergangsklinik in Rheine-Bentlage, bei der sich gerade die CDU-Fraktion sehr schwer getan habe. Der Rat sei seinerzeit gemeinsam vor die Bürgerschaft getreten und habe sich verbindlich für eine 7-jährige Übergangslösung ausgesprochen. Er, Thum, sehe sich bei den Bürgerinnen und Bürgern deshalb sehr wohl im Wort. Selbst in einer Notsituation sehe er zum jetzigen Zeitpunkt nicht das Erfordernis, den Vertrag zu verlängern. Auch stelle sich für ihn die Frage, wie der Rat der Stadt Rheine sich im Falle einer Vertragsverlängerung, z. B. im Jahre 2012, verhalten werde, wenn das Land erneut einen Antrag auf Verlängerung der Übergangseinrichtung stellen werde. Insofern wundere er sich schon über einige Wortbeiträge und das Ansinnen der übrigen Fraktionen, den Vertrag zum jetzigen Zeitpunkt schon bis 2016 zu verlängern.

 

Am Ende der Diskussion stellt Frau Dr. Kordfelder mit der Alternative 3 den weitestgehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt räumt dem Land NRW die Option ein, bis zum 30.06.2010 einseitig verbindlich zu erklären, den bestehenden Vertrag über das Jahr 2011 hinaus bis längstens Ende des Jahres 2016 unter folgenden Voraussetzungen zu verlängern:

 

a)      Der Vertrag endet zum zu vereinbarenden Zeitpunkt, spätestens am 31. Dezember 2016. Eine weitere Verlängerung kommt nicht in Betracht.

 

b)      Das Land NRW sagt zu, dass in einem Standortsuchverfahren für eine dauerhafte forensische Einrichtung der vorhandene Standort Rheine-Bentlage ausgeschlossen wird.

 

c)      Das Land NRW zahlt für die Vertragslaufzeit ab dem 1. Januar 2012 ein ortsübliches Nutzungsentgelt für die Nutzung des Geländes / der Einrichtung.


Abstimmungsergebnis:           26 Ja-Stimmen

                                             15 Nein-Stimmen

 

 

Frau Dr. Kordfelder unterbricht um 18:30 Uhr die Ratssitzung für ein Live-Interview beim WDR. Die Sitzung wird um 18:40 Uhr fortgesetzt.