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Herr Krümpel berichtet von Verschlechterungen im Ergebnishaushalt der Stadt Rheine. Im SGB II– und Asylbewerberbereich würden rd. 210 T Euro bzw. 200 T Euro Mehraufwendungen entstehen, sowie für die tariflich Beschäftigten  rd. 100 T Euro. Gründe hierfür seien erhöhte Fallzahlen im Sozialbereich bzw. ein neuer Tarifabschluss bei den Beschäftigten. Auch die Anpassung bei den Pensionsrückstelllungen und laufende Besoldungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte würden sich negativ mit 1,3 Mio. Euro, bzw. 100 T Euro auf den Ergebnishaushalt der Stadt Rheine auswirken. Daneben seien Mindererträge von 2 Mio. Euro im Bereich der Gewerbesteuer zu erwarten.

 

Diese Verschlechterungen würden dafür sorgen, dass der eingeplante Fehlbetrag i. H. v. 9.243.842 Euro um nunmehr ca. 42 % auf 13.162.842 Euro ansteigen würde.

 

Aufgrund dieser Haushaltssituation sei es geboten, gem. § 24 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre für den Ergebnishaushalt mit folgenden Maßgaben anzuordnen:

 

  1. Es dürfen nur noch Aufwendungen geleistet werden,

 

    • zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich bindend verpflichtet ist,
    • die aufgrund von Richtlinien der Stadt insbesondere an freie Träger , Verbände und Vereine gewährt werden,
    • die zur Erhaltung der Infrastruktureinrichtungen erforderlich sind,
    • die vor Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre begonnene Maßnahmen und Projekte betreffen.

 

  1. Es dürften keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden, die zu Aufwendungen in Folgejahren führen.

                                       

Der Rat der Stadt Rheine werde gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW in seiner nächsten Sitzung wieder über die Sperre informiert. Er habe das Recht diese nach § 81 Gemeindeordnung NRW aufzuheben.