Sitzung: 25.11.2014 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
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Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sind ausgeführt worden.
Frau Dr. Kordfelder verliest ferner die folgende Information:
Herr Reiske stellte am 23.09.2014 zu TOP 6 der Tagesordnung die Frage, wie sich die Kostenstruktur des Klosters Bentlage im Bezug auf Eheschließungen zusammensetze.
Antwort:
Die Kloster Bentlage
gGmbH erhebt für die Nutzung des Festsaals anlässlich standesamtlicher
Trauungen durch die Stadt Rheine eine Mietgebühr von 200 €.
Die Leistung ist
umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 12 a UStG. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar
mit den Nutzern (Brautleuten). Die Mietdauer beträgt jeweils 1 Stunde und
beinhaltet die Saalnutzung samt Endreinigung und Nutzung des vorhandenen
Klaviers. Sonderleistungen wie z.B. die Nutzung des Pendelbusses werden extra
abgerechnet.