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Die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sind ausgeführt worden.

 

Frau Dr. Kordfelder verliest ferner die folgende Information:

 

Herr Reiske stellte am 23.09.2014 zu TOP 6 der Tagesordnung die Frage, wie sich die Kostenstruktur des Klosters Bentlage im Bezug auf Eheschließungen zusammensetze.

 

Antwort:

Die Kloster Bentlage gGmbH erhebt für die Nutzung des Festsaals anlässlich standesamtlicher Trauungen durch die Stadt Rheine eine Mietgebühr von 200 €.

Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 12 a UStG. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit den Nutzern (Brautleuten). Die Mietdauer beträgt jeweils 1 Stunde und beinhaltet die Saalnutzung samt Endreinigung und Nutzung des vorhandenen Klaviers. Sonderleistungen wie z.B. die Nutzung des Pendelbusses werden extra abgerechnet.