Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/3340

 

Herr Niehues informiert zur Grundstückssituation im Bereich der Stadt Rheine. Erstmals seit 12 Jahren werde die Stadt Rheine Erbbaurechtsgrundstücke in verschiedenen Baugebieten ausweisen. Die CDU-Fraktion verspreche sich durch die Ausweisung eine Aktivierung der Vermarktung von Bauflächen.

 

Zur Ausweisung der Erbbaurechtsgrundstücken in Elte gibt Herr Niehues zu bedenken, dass diese 13 Grundstücke zur Eigenentwicklung von Elte dienen sollen. Ob hier noch Anreize gegeben werden müssten sei fraglich.

 

Herr Niehues bezieht sich auf die schwierige Grundstückssituation in Rodde. Der geforderte Preis für ein erschlossenes Grundstück betrage 80-82 Euro je m² einschließlich Erschließung. Dies sei für Rodde viel Geld. Rodde stehe in einem Wettbewerb mit den Gemeinden Hörstel und Bevergern. Dort seien Grundstücke für sehr viel weniger Geld zu erwerben. Herr Niehues regt an, neben der Ausweisung von Erbbaurechtsgrundstücken, die Preisstruktur in Rodde zu überdenken. Er bittet die Verwaltung, in einer gesonderten Vorlage die Konkurrenzsituation für Rodde mit Gellendorf, Bevergern und Hörstel darzustellen.

 

Herr Hötker verweist auf das praktizierte Förderprogramm des Fachbereichs 8 „Wohn- und Grundstücksmanagement“. Elte sei in dieser Vorlage aufgenommen worden, damit alle Baugebiete gleichbehandelt sind. Die Vermarktung der Grundstücke werde im Jahr 2009 beginnen. Ein erstes Grundstück sei bereits verkauft, welches nicht für den Erbbau ausgewiesen werden sollte.

 

Die Einschätzung von Herrn Niehues zur Grundstückssituation in Rodde teilt Herr Hötker nicht. Er gibt zu Bedenken, dass Rodde erst kürzlich an den Markt gegangen sei. Die Haushaltsplanvorgabe 4 Grundstücke zu verkaufen stünden zwei verkaufte und vier Kaufoptionen entgegen. Bei den Kaufoptionen sei die Bewilligung von öffentlichen Mitteln abzuwarten. Werden diese bewilligt, stehe dem Verkauf nichts entgegen. Er sehe daher keine Veranlassung, die Grundstückspreise in Rodde anzupassen.

 

Herr Niehues stellt keinen Abänderungsantrag bezogen auf den Bereich Elte. Er bittet jedoch die Verwaltung, mit den Grundstücken in Elte sehr restriktiv umzugehen und bei den Erbbaurechtsgrundstücken sich zunächst auf Elter Bürger zu konzentrieren.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Stadt Rheine weist in den Baugebieten Rodde – Im Lied, Hauenhorst-Hilgenfeld, Elte – Schmidts Kämpken und im Wohnpark Dutum Erbbaugrundstücke aus.

 

1.   Mengenmäßig wird die Anzahl der Grundstücke, an denen ein Erbbaurecht ausgegeben werden soll. wie folgt festgelegt:

 

a)   Rodde – Im Lied:                             6 Grundstücke

b)   Hauenhorst – Hilgenfeld:                18 Grundstücke

c)   Wohnpark Dutum:                         13 Grundstücke

d)   Elte – Schmidts Kämpken:               4 Grundstücke

 

2.   Der Basiswert (Bodenrichtwert) für die Errechnung des Erbbauzinses beträgt:

 

a) Rodde – Im Lied:                                     62 €/m²

b) Hauenhorst- Hilgenfeld Ost:                     81 €/m²

c) Wohnpark Dutum (je nach Lage):             zw. 133 €/m² und 153 €/m²

d) Elte – Schmidts Kämpken:                       76 €/m²

 

 

3.   Zusätzlich zu den Festsetzungen gem. Ziffer 2 sind von den Erbbauberechtigten Erschließungsbeiträge und der einmalige Kanalanschlussbeitrag zu zahlen.

 

4.   Der Erbbauzins beträgt 3% jährlich. Er wird im Wert gesichert durch die Anbindung an den Verbraucherpreisindex.

 

5.   Das Erbbaurecht wird auf 99 Jahre vergeben.

 

6.   Alle Kosten, die aus dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages entstehen, einschließlich der Vermessungskosten sowie der Übernahmegebühren des Katasteramtes Steinfurt, Kosten des Lageplanes und der Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten der Erbbauberechtigten. Sie tragen auch die Kosten aus dem Anschluss an die öffentlichen Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser). Es gelten die allgemein üblichen Bedingungen wie beim Verkauf städtischer Baugrundstücke (Baufristen, Weiterveräußerungsverbot usw.)


Abstimmungsergebnis:           einstimmig